Gericht: Fernverkehrsbeschluss der Netzagentur rechtswidrig

 

Gericht: Fernverkehrsbeschluss der Netzagentur rechtswidrig

Köln (dpa) -

Die Deutsche Bahn muss Wettbewerbern im Fernverkehr auf hochbelasteten Strecken nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln doch nicht mindestens ein Viertel der Kapazitäten freiräumen. Das Gericht erklärte einen Beschluss der Bundesnetzagentur, der den Schienennetzbetreiber DB InfraGo zu einer Wettbewerbsklausel verpflichtet, in einem Eilbeschluss für rechtswidrig.

dpa

Nachrichten aus der Region 56

Datum: 08.10.2026
Rubrik: Welt
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