
Käufer haben noch keine Flugbetriebsgenehmigung
Kaufvertrag des Hahner Flughafens bislang nicht wirksam
Der insolvente Flughafen Hahn hat gut zweieinhalb Monate nach dem Verkauf neue Investoren gefunden, die Käufer haben allerdings noch keine Genehmigung für den Flugbetrieb beantragt. Laut Angaben der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz liege bisher keine Anfrage vor. Der Hunsrück-Flughafen Hahn war im Oktober 2021 in Insolvenz gegangen und Ende Juni 2022 mehrheitlich an die Swift Conjoy GmbH in Frankfurt verkauft worden. Zudem halte das Bundesland Hessen noch einen Minderheitsanteil von 17,5 Prozent. Laut Aussagen des Insolvenzverwalters Jan Markus Plathner werde erst nach Erteilung der Genehmigung der Kauf vollzogen. In der Regel fließe erst nach Wirksamkeit eines solchen Kaufvertrages das Geld. Der stellvertretende Hahn-Betriebsratsvorsitzende Karl-Heinz Heinrich äußerte sich dazu unbesorgt. Laut Heinrich wären das nur behördliche Sachen, wo es nur einen Schritt nach dem anderen geben würde. Zudem sehe er die Entwicklung als sehr positiv, was auch die zahlreichen Stellenausschreibungen des insolventen Airports mit gegenwärtig rund 400 Beschäftigten zeigen würde. Außerdem würden die Käufer die Öffentlichkeit erst dann über ihre Pläne informieren wollen, wenn der Kaufvertrag wirksam sei. Der Sprecher des Insolvenzverwalters sprach zudem von einem erfreulichen Passagiergeschäft und man würde davon ausgehen, dass sich der positive Trend im Winterflugplan 2022/23 fortsetzen würde.
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