Reporter vor Ort

05.04.2023

Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz: Müssen Unterlagen zum Tourismusbeitrag in Bad Ems-Nassau offengelegt werden?

Heute wurde die Klage des Gastronomen Ernst Heilig gegen die Verbandsgemeinde Bad EmsNassau vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Hierbei ging es um die Offenlegung der vollumfänglichen Schriftsätze zum Tourismusbeitrag in Bad Ems. Seinerzeit hatte ein Kläger gegen den Beitragsbescheid zum Tourismusbeitrag geklagt. Einen Tag vor der öffentlichen Verhandlung gab die Verbandsgemeinde Bad Ems-Ems klein. Die Verhandlung fand nicht statt. Warum diese nicht stattgefunden hat, ist unklar. Aufschluss darüber dürften die Schriftsätze zwischen dem vertretenden Anwalt und der Verbandsgemeinde Bad Ems -Nassau geben. Und diese könnten durchaus brisant sein, vermutet der Kläger Heilig. Die beklagte Verbandsgemeinde berief sich in dem Verfahren darauf, dass der Tourismusbeitrag dem Steuergeheimnis unterliegen würde. Weiterhin sah sie das Urheberrecht des Anwalts und seine verschwiegenheitsverpflichtung gefährdet. Der Kläger berief sich auf das Landestransparenzgesetz und sah keineswegs den Tourismusbeitrag gleichgestellt mit einer Steuer. "Wäre es eine Steuer, würden wir jetzt vor dem Fianzgericht verhandeln und nicht vor dem Verwaltungsgericht", teilte Ernst Heilig mit. Während der Kreisrechtsausschuss des Rhein-Lahn-Kreises noch die Rechtsauffassung der Verbandsgemeinde teilte, scheint das Verwaltungsgericht Koblenz der Rechtsauffassung des Klägers zu folgen. Sie sahen keineswegs die Abgabe gleichgestellt mit einer Steuer und somit auch kein Steuergeheimnis und auch das Urheberrecht etc. des Anwaltes wurde mündlich zugunsten des Klägers bewertet. Eines wurde sehr deutlich: Die Verbandsgemeinde möchte noch immer verhindern, dass die Unterlagen eingesehen werden können. Der Anwalt der Verbandsgemeinde berief sich darauf, dass man nicht möchte, dass der Kläger Kenntnis darüber erlangen könnte, welche Argumentationslinie der seinerzeitige Anwalt Elmenhorst im Streit um den Tourismusbeitrag verfolgte. Für den Kläger ist es vorrangig wichtig zu erfahren, was die gründe seinerzeit waren, dass man die Klage seitens der Verbandsgemeinde zurückgezogen hatte. Hierbei könnte es noch um Millionen gehen. Sollte es einmal zu einer Feststellungsklage komme zum Tourismusbeitrag in Bad Ems-Nassau, könnten unter Umständen sämtliche Beitragsbescheide nichtig erklärt werden. >das beträfe möglicherweise sogar solche, die bereits verjährt sind.

VerwaltungsgerichtKoblenzTourismusbeitragRvOReporter vor OrtDirk KaschinskiKoblenz

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