Heckenrodungen für Behörden kein Kavaliersdelikt

Auch aktuell brüteten in den Hecken noch viele Vogelarten, deren Nachwuchs durch den «Ordnungstrieb» der Gartenbesitzer in Gefahr sein könnte

Heckenrodungen für Behörden kein Kavaliersdelikt

Saarbrücken / Koblenz (dpa/lrs) Das saarländische Umweltministerium verzeichnet nach eigenen Angaben seit 2020 eine «steigende Tendenz» bei unzulässigen Baum- und Heckenrodungsarbeiten in den Brutmonaten. Im vergangenen Jahr seien 25 Anzeigen zu entsprechenden Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingegangen.

Der Paragraph 39 verbietet vom 1. März bis 30. September grundsätzlich den radikalen Schnitt wichtiger Biotopstrukturen wie Hecken, Gebüschen und Bäumen außerhalb des Waldes. Wer dagegen verstößt, muss im Saarland mit Geldbußen bis zu 7000 Euro rechnen. «Für uns ist das kein Kavaliersdelikt», sagte Ministeriums-Sprecher Matthias Weber der Deutschen Presse-Agentur.

Auch in Rheinland-Pfalz wird besonderer Wert auf den Schutz der Vogelwelt gelegt. Die Oberen Naturschutzbehörden (ONB) hätten nach Auskunft von Sprecherin Lena Brohl in den vergangenen Jahren «nur in sehr seltenen Fällen» Befreiungen von dem Rodungsverbot erteilt - «und dies auch nur unter Anordnung von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen».

Der stellvertretende Landesvorsitzende des Naturschutzbundes Nabu im Saarland, Karl Rudi Reiter, begrüßt das strenge Vorgehen der Behörden und die Verhängung von Bußgeldern: «Das ist außerordentlich wichtig, damit nicht der Eindruck entsteht, das Risiko sei nicht besonders groß, wenn man sich nicht daran hält.»

Auch aktuell brüteten in den Hecken noch viele Vogelarten, deren Nachwuchs durch den «Ordnungstrieb» der Gartenbesitzer in Gefahr sein könnte.

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Datum: 10.08.2023
Rubrik: Vermischtes
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