Sorge vor Schließung von ärztlichen Bereitschaftspraxen

Urteil des Bundessozialgerichts mit großen Folgen

Sorge vor Schließung von ärztlichen Bereitschaftspraxen

Mainz (dpa/lrs) - Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) befürchtet nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von Poolärzten die Schließung von ärztlichen Bereitschaftspraxen in Rheinland-Pfalz. Nach Einschätzung von KV-Chef Peter Heinz könnten künftig rund 60 Prozent der geleisteten Dienste wegfallen. Die Öffnungszeiten in zahlreichen ärztlichen Bereitschaftspraxen müssten als Konsequenz stark eingeschränkt werden und kleinere Einrichtungen schließen.

Das Bundessozialgericht hatte am Dienstag entschieden, dass ein Zahnarzt sozialversichert werden muss, wenn er als sogenannter Poolarzt einem von der Kassenärztlichen Vereinigung organisierten Notdienst nachkommt. Nach Angaben des Gerichts bezieht sich das Verfahren aber nur auf den Einzelfall des Klägers.

Der Kassenärztlichen Vereinigung sei bewusst, dass es sich bei dem Urteil des Bundessozialgerichts um eine Einzelfallentscheidung handele, erklärte am Mittwoch eine KV-Sprecherin. «Wir werden intern prüfen, ob das Urteil auch hier in Rheinland-Pfalz Anwendung findet und sich daraus Konsequenzen für die Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in unserem Bundesland ergeben.»

In Rheinland-Pfalz gibt es laut Kassenärztlicher Vereinigung derzeit 427 Poolärztinnen und -ärzte, die sich neben ihren niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen im ärztlichen Bereitschaftsdienst engagieren.

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Datum: 25.10.2023
Rubrik: Vermischtes
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