Rassistischer Brandanschlag-Prozess: Bereits Verurteilter schweigt

Prozess geht in die nächste Runde

Rassistischer Brandanschlag-Prozess: Bereits Verurteilter schweigt

Koblenz (dpa/lrs) - Im zweiten Prozess um den rassistischen Brandanschlag in Saarlouis vor über 32 Jahren hat der für die Tat bereits Verurteilte von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Der 52-Jährige erschien daher am Freitag nicht als Zeuge vor dem Oberlandesgericht Koblenz (OLG). Solange das Urteil gegen ihn nicht rechtskräftig ist, steht dem Deutschen diese Möglichkeit zu. Das Gericht hatte den 52-Jährigen im vergangenen Oktober für den Brandanschlag mit einem Toten unter anderem wegen Mordes zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Mord sowie Beihilfe zum versuchten Mord in 20 Fällen steht derzeit ein 54-Jähriger vor Gericht. Die Bundesanwaltschaft wirft dem angeklagten Deutschen, der damals eine führende Figur der Skinhead-Szene gewesen sei, vor, den Verurteilten mit einer Aussage beeinflusst und bestärkt zu haben, den Anschlag zu begehen.

Vergangene Woche war der nun Angeklagte nach einer Aussage eines Hauptzeugen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Es ging um eine in dem Verfahren zentrale Aussage, die der Angeklagte laut Bundesanwaltschaft am Vorabend des Feuers im Beisein des Hauptzeugen und des Verurteilten getroffen haben soll: «Hier müsste auch mal so was brennen oder passieren.» Der Zeuge hatte vor dem OLG gesagt, er könne sich an den Satz erinnern, dass «etwas passieren» müsse - an den genauen Wortlaut und das Wort «brennen» aber nicht. Die Worte sollen angesichts damaliger rassistischer Ausschreitungen in Ostdeutschland gesagt worden sein.

Der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana starb bei dem Feuer im September 1991 an schwersten Brandverletzungen. Zwei andere Hausbewohner sprangen aus einem Fenster und verletzten sich. 18 weitere Bewohner konnten unverletzt fliehen.

Der 54-jährige Angeklagte bestreitet laut seiner Verteidigung den zentralen Tatvorwurf gegen ihn. Bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

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Datum: 15.03.2024
Rubrik: Gesellschaft
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