
Anträge dafür können ab dem 1. Juli gestellt werden
Kurz vor dem Start - Interesse an Cannabis-Anbauvereinigungen steigt
Mainz (dpa/lrs) - Wenige Tage vor Inkrafttreten einer zweiten Stufe des Cannabisgesetzes stehen in Rheinland-Pfalz zahlreiche Vereine als künftige Anbauvereinigungen in den Startlöchern. Dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), das für die Erlaubniserteilung im Land zuständig ist, liegen bereits 86 Interessensbekundungen vor, wie das Sozialministerium der Deutschen Presse-Agentur in Mainz mitteilte. Vor gut einem Monat waren es noch weniger als halb so viele gewesen. Anträge von Vereinen zum gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau können ab dem 1. Juli beim LSJV gestellt werden.
Bereits seit dem 1. April ist grundsätzlich der Besitz und Eigenanbau begrenzter Mengen an Cannabis für Volljährige erlaubt. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen treten nun zum Juli in Kraft. Denen zufolge darf dann in Anbauvereinigungen Cannabis zum Zwecke des Eigenkonsums gemeinschaftlich von den Mitgliedern angebaut und an Mitglieder weitergegeben werden.
Foto: Monika Skolimowska/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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