
Lokales
Prozess um Messerattacke in Koblenz
Ein blutiger Streit in der Koblenzer Drogenszene beschäftigt weiterhin das Landgericht Koblenz. Im Mittelpunkt: eine Messerattacke im März dieses Jahres auf offener Straße. Ein Polizist schilderte nun als Zeuge eine „sehr, sehr große Blutspur“ am Tatort.
Angeklagt sind ein 28-jähriger Albaner und ein 38-jähriger Pole. Laut Staatsanwaltschaft soll der Albaner gemeinsam mit einer noch unbekannten dritten Person versucht haben, einen konkurrierenden Dealer zu ermorden. Der Pole soll dem mutmaßlichen Täter-Duo dabei geholfen haben, das Opfer in eine Falle zu locken.
Nach bisherigen Erkenntnissen standen sich die Männer im Kokainhandel als Rivalen gegenüber. Der Pole soll Kunde bei beiden gewesen sein. Demnach habe der Albaner das Opfer über den Polen unter einem Vorwand zu einem Treffpunkt in der Nähe eines Restaurants in Koblenz gelockt – dort kam es zur Attacke.
Der unbekannte Dritte soll laut Anklage das Opfer von hinten angegriffen und mindestens zwölf Mal auf ihn eingestochen haben. Das Herz wurde dabei nur knapp verfehlt. Das Opfer überlebte schwer verletzt und wurde ins Bundeswehrzentralkrankenhaus eingeliefert.
Während der Albaner in Untersuchungshaft sitzt, befindet sich das Opfer mittlerweile selbst wegen Drogendelikten im Gefängnis. Der Angeklagte beteuerte vor Gericht, er habe geglaubt, der Mann solle nur verletzt, nicht getötet werden. Außerdem habe er sich „aus Angst“ geweigert, Angaben zu dem unbekannten Mittäter zu machen.
Laut Gericht hat der Albaner dem Opfer inzwischen 5.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Der Mitangeklagte Pole ist bereits mehrfach vorbestraft – unter anderem wegen Körperverletzung, Drogendelikten und Hausfriedensbruch – und gilt als langjähriger Drogenkonsument.
Am Ende des jüngsten Verhandlungstages stellte die 14. Strafkammer klar, dass auch ein Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Betracht komme. Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen, beim nächsten Termin sollen die Plädoyers gehalten und voraussichtlich das Urteil verkündet werden.
Quelle: Rhein-Zeitung | Foto: Landgericht Koblenz
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