
Lokales
Mehrwertsteuer auf Speisen dauerhaft gesenkt
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7 % gesenkt. Getränke sind von der Regelung ausgenommen. Die Maßnahme soll Restaurants, Cafés und andere gastronomische Betriebe langfristig finanziell entlasten.
Die reduzierte Steuer war ursprünglich während der Corona-Pandemie eingeführt worden, um die Branche zu unterstützen, und wurde in den vergangenen Jahren mehrfach verlängert. Nun wird der niedrigere Umsatzsteuersatz festgeschrieben. Branchenvertreter begrüßen die Entscheidung als wichtigen Schritt, um die wirtschaftliche Lage der Gastronomie zu stabilisieren, die in den letzten Jahren durch steigende Kosten, Fachkräftemangel und Umsatzrückgänge stark belastet war.
Experten betonen jedoch, dass die Senkung der Steuer nicht automatisch zu niedrigeren Preisen für die Gäste führen muss. Betriebe sind nicht verpflichtet, die Entlastung an ihre Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Branchenverbände rechnen eher damit, dass die Maßnahme zukünftige Preissteigerungen abfedern kann.
Bundesweit und insbesondere in ländlichen Regionen hoffen Politik und Verbände, dass die dauerhafte Senkung einen positiven Beitrag zur Stärkung der Gastronomie leistet.
Quelle: SWR | Foto: Symbolbild
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