Landgericht: Kein Lohnersatz für Kita-Eingewöhnungszeit

 

Landgericht: Kein Lohnersatz für Kita-Eingewöhnungszeit

Eltern müssen den Lohnausfall während der Kita-Eingewöhnung selbst tragen. Das entschied das Landgericht Frankenthal – und nennt klare Gründe für das Urteil.

Frankenthal (dpa/lrs) -

Sobald ein Kind einen Platz in einer Kindertagesstätte bereitgestellt bekommt, haben Eltern keinen Anspruch mehr auf Ersatz des Lohnausfalls durch die Kommune. Dies gilt auch im Fall einer zusätzlichen Eingewöhnungszeit des Kindes, wie das Landgericht Frankenthal entschieden hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Eine junge Mutter hatte an der 3. Zivilkammer gegen die Stadt Ludwigshafen geklagt, sie wollte ihren Lohnausfall durch die verspätete Bereitstellung eines Kita-Platzes ersetzt bekommen.

Demnach meldete die junge Frau ihr Kind im Januar bei zwei Kitas an, im März noch bei einer dritten. Nachdem sie Mitte März einen Betreuungsplatz angeboten bekommen hatte, habe sie ihre Elternzeit bis Ende April verlängert. Den Lohnausfall wollte sie von der Stadt ersetzt bekommen.

Dies lehnte das Landgericht nun ab: Die Stadt habe ihre Amtspflicht lediglich für den Zeitraum von Anfang März bis Mitte März 2025 verletzt. Der gesetzliche Anspruch sei bereits mit der Bereitstellung des Kita-Platzes erfüllt, nicht erst nach Abschluss der Eingewöhnung. Und: «Eine Eingewöhnungszeit sei im Sozialgesetz nicht vorgesehen und die Aufwendungen hierfür von den Eltern selbst zu leisten», hieß es.

dpa

Bild: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Symbolbild) | Uwe Anspach/dpa

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Datum: 23.12.2025
Rubrik: Lokales
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