
Haltung oder Meinung: Wie politisch dürfen Lehrkräfte sein?
Der Bildungsminister stärkt den Lehrerinnen und Lehrern demonstrativ den Rücken: Es gebe eher eine Haltungs- als eine Neutralitätspflicht für die Lehrkräfte.
Mainz (dpa/lrs) -
Dürfen Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht eine politische Meinung vertreten? Die Bildungsgewerkschaft GEW plädiert dafür und ruft die Lehrkräfte dazu auf, kontroversen politischen Diskussionen nicht auszuweichen und sich nicht zurückzuziehen.
Das Neutralitätsgebot sollte die Pädagoginnen und Pädagogen nicht darin hindern, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzustehen und Gesicht zu zeigen, sagt die Gewerkschaftsvorsitzende Kathrin Gröning. Schule dürfe durch das Aussparen von Themen nicht entpolitisiert werden.
Nicht ins Schneckenhaus zurückziehen
Wenn sich die Schule zu sehr von den politischen Debatten zurückziehe, seien die Jugendlichen in den sozialen Netzwerken und auf den Plattformen allein unterwegs, betont auch Stefan Jakobs vom GEW-Vorstand. Gerade die AfD, die vom Verfassungsschutz beobachtet werde, sei dort überproportional vertreten. Deshalb wäre es die fatale Entwicklung, wenn zu viele Kolleginnen und Kollegen sich in ihr Schneckenhaus zurückziehen würden.
Das Team der GEW-Vorsitzenden, zu dem auch Christiane Herz gehört, berichtet von Aktionen der Partei, bei denen vor Schulen und im Umfeld von Schulgeländen Werbematerial und Giveaways verteilt wurden. Auch werde beobachtet, dass wenige Monate vor der Landtagswahl AfD-Vertreter vermehrt bei Schulbesuchen und Podiumsdiskussionen auftauchten. «Da kommen gut geschulte Leute, die ihre Botschaften platzieren und man überfordert vor allem die Schülerinnen und Schüler mit der Leitung solcher Podien.»

Kathrin Gröning (l-r), Stefan Jakobs und Christiane Herz, Vorstandsteam der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Rheinland-Pfalz. Die GEW ruft die Lehrkräfte auf, sich nicht in ihr Schneckenhaus zurückzuziehen. (Archivbild) | Arne Dedert/dpa
Demokratieformate ausprobieren
Es sei eine sehr dramatische Entwicklung, dass sich Schulen mit einem Demokratieschwerpunkt bei von Schülern moderierten Podien mittlerweile abschotteten, weil sowohl die Lehrkräfte als auch die Jugendlichen diesen Veranstaltungen nicht gewachsen seien, mahnt Jakobs.
Das sei keine gute Entwicklung, da junge Menschen sich genau in diesen Formaten ausprobieren und Demokratie erleben sollten. Es besteht demnach die Gefahr, dass Schulen diese Kompetenzen, die sie mit ihren Schülerinnen und Schülern entwickeln, wegen solcher Erlebnisse wieder aus der Hand geben.
Mehr Einflussnahme vor der Landtagswahl?
Die Bildungsgewerkschaft wolle deshalb die Lehrkräfte ermutigen, sich nicht aus einem falsch verstandenen Neutralitätsgebot zurückzuziehen, sondern aktiv auch Grenzen für die Demokratie aufzuzeigen, betont das Vorstandsteam. «Lasst euch bitte nicht in die Defensive drängen.»
Die Bildungsgewerkschaft äußerte die Sorge, dass diese versuchte Einflussnahme vor der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz im März nächsten Jahres noch zunehmen wird. Bislang seien es immer Einzelfälle. Ein System einzelner Parteien könne nicht erkannt werden.
Lehrkräfte dürfen nicht neural sein
Bildungsminister Sven Teuber (SPD) stärkt den Lehrkräften in Rheinland-Pfalz bei politischen Debatten in der Schule demonstrativ den Rücken. «Es gibt eher eine Haltungspflicht als eine Neutralitätspflicht für Lehrerinnen und Lehrer», sagt Teuber der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.
Im Unterricht und auch bei schulischen Veranstaltungen sei wichtig zu zeigen: «Ich unterstütze ganz klar die Haltung für die demokratischen Werte und Vielfalt». Überall, wo das ausgenutzt werden solle, müsse auch mal die rote Karte gezeigt und gesagt werden: «An unserer Schule nicht». Lehrkräfte dürften insoweit gar nicht neutral sein, betont der Bildungsminister.

Die Lehrkräfte seien im Beamtenstatus und hätten damit den Staat zu verteidigen, betont Bildungsminister Sven Teuber (SPD). (Archivbild) | Helmut Fricke/dpa
Auswahl der politischen Gäste ist möglich
Die Lehrkräfte seien im Beamtenstatus und hätten damit den Staat zu verteidigen. Es herrsche die Meinungsfreiheit und auch die Schulen hätten keine anderen Vorgaben als die freiheitliche demokratische Grundordnung. Das schließe aber nicht aus, dass sich die Schulen bei Schulbesuchstagen ihre Gäste aussuchen dürften, betont Teuber.
Wenn an solchen Veranstaltungen Abgeordnete des rheinland-pfälzischen Landtags teilnehmen, sollte es eine Ausgewogenheit geben. «Man muss aber nicht alle Abgeordneten nehmen», erklärte der Bildungsminister und verwies auch auf die sechswöchige Karenzzeit vor der Landtagswahl. Im März nächsten Jahres wird in Rheinland-Pfalz ein neuer Landtag gewählt.
Hausrecht endet vor der Schule
Ziel dieser Regelung sei, dass Schulen nicht zum Spielball von politischen Akteuren würden. «Das darf nicht passieren», hebt Teuber hervor. Bei Aktionen oder dem Verteilen von Informationsmaterial vor den Schulen gebe es keine Möglichkeit, dass die Schulleitung von ihrem Hausrecht Gebrauch mache. Gäbe es dann Probleme mit Vertretern von Parteien, seien in diesem öffentlichen Raum die kommunalen Ordnungsbehörden zuständig.
Der Philologenverband verwies auf das Prozedere für den landesweiten Schulbesuchstag. Von der Landtagsverwaltung gebe es Informationen, welche Abgeordneten grundsätzlich bereit seien, Schulen zu besuchen. Die Schulen entschieden danach, welche dieser Abgeordneten sie tatsächlich zum Schulbesuchstag einladen möchten.
Beutelsbacher Konsens als Richtschnur
Für die Organisation dieser Schulbesuche gelte der Grundsatz der parteipolitischen Ausgewogenheit. Die Gespräche sollten möglichst so besetzt werden, dass Opposition und Regierungskoalition vertreten sind. Laut Landtagsverwaltung könne es im Einzelfall auch zulässig sein, eine Gesprächsrunde mit nur einer einzigen oder einem einzigen Abgeordneten durchzuführen.
Als Richtschnur für die Lehrkräfte bei politischen Diskussionen in der Schule nannte die Vorsitzende des Philologenverbands, Cornelia Schwartz, den Beutelsbacher Konsens, der als zentrales Grundprinzip der politischen Bildung gilt. Demnach dürfen die Lehrkräfte ihre Schüler nicht indoktrinieren. Wenn etwas in der Gesellschaft kontrovers diskutiert werde, müsse diese Kontroverse auch im Unterricht abgebildet werden. Zudem sollten Schülerinnen und Schüler zu eigenem Urteilen und politischem Handeln befähigt werden.
dpa
Bild: Schulen dürfen sich ihre politischen Gäste aussuchen. (Archivbild) | Marijan Murat/dpa
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