
Gericht: Verfassungsschutz darf Burschenschaft beobachten
Das Gericht sieht bei der Burschenschaft «Germania Halle zu Mainz» Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Es weist die Klage ab. Was heißt das konkret?
Mainz (dpa/lrs) -
Der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz darf die Burschenschaft «Germania Halle zu Mainz» beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz und wies damit eine Klage des Altherrenverbandes der Burschenschaft ab. Es lägen Anhaltspunkte für den Verdacht vor, dass die Burschenschaft «verfassungsfeindliche Bestrebungen» verfolge.
Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz diene dazu, den Verdacht weiter aufzuklären, hieß es vom Gericht weiter. Die Einstufung als Beobachtungsobjekt sei damit rechtmäßig.
Äußert sich die Burschenschaft dazu?
Gegen diese Einstufung geklagt hat der Altherrenverband der Burschenschaft. Eine Anfrage zur aktuellen Entscheidung beantwortete die Burschenschaft zunächst nicht. Der Anwalt der Kläger hatte vor und nach dem Verfahren im November 2025 bereits keine Fragen der Presse beantwortet. Er argumentierte in der damaligen mündlichen Verhandlung, die Bestrebungen der Burschenschaft bezögen sich nur auf Veranstaltungen innerhalb des Vereins und nicht nach außen. Außerdem gebe es nur unpolitische Veranstaltungen.

Die Burschenschaft äußerte sich nicht. (Archivbild) | Andreas Arnold/dpa
Was stand im Verfassungsschutzbericht?
Das Land sah das anders. Im Verfassungsschutzbericht 2024 hieß es: «Die Burschenschaft "Germania Halle zu Mainz" vertritt, ähnlich wie andere Akteure der sogenannten "Neuen Rechten", einen völkischen Nationalismus, der stark auf Abstammung basiert.»
Und weiter: «Die Burschenschaft "Germania Halle zu Mainz" pflegt enge Verbindungen zur "Neuen Rechten" und rechtsextremistischen Szene.» Über Jahre hinweg habe sie regelmäßig öffentlich zu Vorträgen in ihr Verbindungshaus eingeladen, bei denen bekannte Vertreter dieser Strömungen aufgetreten seien.
Ebling: Verfassungsschutz wird Burschenschaft weiter verfolgen
Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) teilte zur Entscheidung mit: «Die fundierte und umfassende Analyse des Verfassungsschutzes Rheinland-Pfalz bleibt richtig, das bestätigt das Urteil des Gerichtes.» Die Verfassungsschutzbehörde Rheinland-Pfalz werde die Aktivitäten der Burschenschaft Germania Halle zu Mainz auch weiterhin aufmerksam verfolgen.
Das Innenministerium schrieb weiter: «Der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz rechnet die 1861 gegründete pflichtschlagende Studentenverbindung der verfassungsschutzrelevanten "Neuen Rechten" zu.»
Gericht: Nicht allein auf innere Haltung beschränkt
Auch das Verwaltungsgericht Mainz widersprach der Darstellung der Burschenschaft, nur nach innen zu wirken. «Die festgestellten Bestrebungen seien nicht allein auf eine innere Haltung beschränkt, sondern auch darauf gerichtet, wesentlich auf die Meinungsbildung insbesondere junger Menschen prägenden Einfluss zu nehmen», schrieb das Verwaltungsgericht. «Gerade in ihrer Gesamtheit rechtfertigten die Erkenntnisse insoweit eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz.»
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Beteiligte können noch eine Beschwerde einlegen.
dpa
Bild: Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. (Symbolbild) | Andreas Arnold/dpa
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