Was muss man für die Briefwahl wissen?

 

Was muss man für die Briefwahl wissen?

Immer mehr Menschen geben auf diese Art und Weise ihre Stimme ab. Wie Unterlagen beantragt werden können und was es sonst zu beachten gilt.

Bad Ems (dpa/lrs) -

Bei der Landtagswahl 2021 erreichte der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler in Hessen mit rund 66 Prozent aller Wähler einen Höchststand. Ein Grund dürfte gewesen sein, dass die Wahl in die Corona-Pandemie fiel. Doch ungeachtet dessen wird diese Form der Stimmabgabe seit Jahren immer beliebter. 

Grundsätzlich dürfen Wahlberechtigte ihr Stimmrecht am Wahltag selbst am 22. März vor Ort in einem Wahllokal oder per Briefwahl ausüben. Nötig ist dafür ein Antrag zur Erteilung eines Wahlscheins, er findet sich in aller Regel auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. 

Antrag auf verschiedene Art und Weise möglich

Beantragt werden kann die Briefwahl schriftlich, auf elektronischem Wege oder mündlich bei der jeweils zuständigen kommunalen Behörde, spätestens bis zum Wahltag um 15.00 Uhr. Eine telefonische Beantragung ist nach Angaben des Landeswahlleiters nicht möglich. 

Zu den Unterlagen für die Briefwahl gehören ein Wahlschein, ein Merkblatt mit allen nötigen Informationen, ein amtlicher Stimmzettel samt Stimmzettelumschlag sowie ein Wahlbriefumschlag, in den alles gepackt werden muss. 

Wählerinnen und Wähler, die sich ihre Briefwahlunterlagen nicht zuschicken lassen, sondern sie persönlich in der jeweiligen Gemeindeverwaltung abholen, können auch dort vor Ort direkt ihre Stimme abgeben. Spätestens am Wahltag bis um 18.00 Uhr müssen die Unterlagen der zuständigen Stelle vorliegen, dann beginnt die Auszählung der Stimmen.

dpa

Bild: Die Briefwahl ist in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden. (Archivfoto) | Arne Dedert/dpa

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Datum: 16.02.2026
Rubrik: Lokales
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