
17-Jähriger getötet - Angeklagter erneut freigesprochen
Laut Gericht handelte der heute 23-Jährige aus Notwehr. Er setzte das Messer ein, um einen Angriff des Jugendlichen abzuwehren.
Landau (dpa/lrs) -
Im neu aufgerollten Prozess um den gewaltsamen Tod eines 17-Jährigen in der Pfalz ist der Angeklagte vor dem Landgericht Landau erneut freigesprochen worden. Die Tat des heute 23-Jährigen sei durch Notwehr gerechtfertigt, teilte das Gericht mit.
Der Angeklagte hatte den 17-Jährigen am 1. Juli 2023 nach einer Grillparty in Weingarten (Kreis Germersheim) nach einem nächtlichen Streit mit einem Messer tödlich verletzt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte mit dem Messer einen Angriff des «äußerst aggressiven Jugendlichen» abwehrte.
Das Gericht hatte es im Februar 2024 als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte in einem sogenannten entschuldigten Notwehrexzess gehandelt hatte - und ihn freigesprochen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage legten jedoch Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob das Urteil im Februar 2025 auf.
Angeklagter wollte nur sein Handy wiederfinden
Im neuen Prozess sei das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte nach einer vorherigen Auseinandersetzung mit dem später getöteten Jugendlichen an den Ort zurückgekommen sei, um sein Handy zu suchen, das er im Streit verloren habe. Er habe dabei keine Revanchegedanken gehabt, teilte das Gericht mit.
Das Messer habe er «nur zur Abschreckung» und zu seinem eigenen Schutz aus dem Auto mitgenommen. Als der 17-Jährige trotz Messers wieder auf ihn eingeschlagen habe, habe er es genutzt, um den Angriff abzuwehren, hieß es.
«Durch Notwehrrecht gerechtfertigt»
Damit gehe die Kammer anders als im ersten Prozess von einer die Tat rechtfertigten Notwehr aus - und nicht mehr «nur» von einem entschuldigenden Notwehrexzess.
«Der kampferfahrene, aggressive Jugendliche hat den Angeklagten rechtswidrig mit Schlägen angegriffen, dieser hat dann zur Beendigung des Angriffs sein Messer eingesetzt», teilte das Gericht mit. Das sei durch sein Notwehrrecht gedeckt und damit gerechtfertigt.
dpa
Bild: Das Gericht in Landau hat das Urteil verkündet. (Archivbild) | Uwe Anspach/dpa
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