
Geburtsraum darf wegen lauter Schreie nicht genutzt werden
Wegen angeblicher Lärmbelästigung darf ein zentraler Raum im Geburtshaus Trier nicht mehr für Geburten genutzt werden. Was das für Schwangere und das Team bedeutet.
Trier (dpa/lrs) -
Ein neues Geburtshaus in Trier bangt nach einem Rechtsstreit um seine Zukunft: Die Einrichtung darf ihren großen Geburtsraum nach der Klage eines Nachbarn wegen angeblich lauter Schreie von Gebärenden nicht mehr für Entbindungen nutzen. «Die Entscheidung hat uns schockiert. Wir können nun nicht mehr so viele Frauen annehmen», sagte die Geschäftsführerin des Geburtshauses, Sarah Wolff.
Was ist passiert? Der Nachbar hatte sich wegen Lärms belästigt gefühlt. Seine Wohnung liegt etwa zehn Meter von dem Geburtszimmer entfernt. Daher hatte der Mann laut Verwaltungsgericht Trier gegen eine von der Stadt Trier erteilte Baugenehmigung zur Umnutzung von Studentenwohnungen in ein Geburtshaus geklagt. Das Geburtshaus hatte im Sommer 2025 eröffnet.
Raum soll jetzt als Vorsorgeraum genutzt werden
In einer mündlichen Verhandlung hatte das Gericht jüngst darauf hingewiesen, dass bei diesem Raum bei der Erteilung der Baugenehmigung möglicherweise die Nachbarrechte nicht genügend berücksichtigt worden seien. So habe es vorher dort keine Schallmessungen zum Nachbarn gegeben. Fakt sei, dass sich dieser Geburtsraum an einer Engstelle zum Nachbarn befinde.
Nach diesem Hinweis hatte sich der Bauträger des Geburtshauses bereit erklärt, den Raum nicht mehr als Geburtsraum, sondern als Vorsorgeraum zu nutzen. Daraufhin hätten die Beteiligten den Rechtsstreit für erledigt erklärt, sagte eine Gerichtssprecherin. Daher habe es auch kein Urteil vom Gericht gegeben.
Geburtshaus: «Schreien ist der Ausnahmefall»
Nun kämpft das Geburtshaus mit den Folgen. Man habe noch einen anderen kleineren Geburtsraum, sagte Wolff. Dieser verfüge aber nicht über eine feste Badewanne. Die große Wanne sei für das Geburtshaus sehr wichtig, da sie die größte schmerzlindernde Maßnahme für die Mütter darstelle. «Wir geben hier keine Schmerzmittel, keine Medikamente.»
Seit der Eröffnung des Hauses habe es 34 Geburten gegeben. «Bei uns schreien die Frauen einfach hier nicht», sagte sie. Schreien sei der Ausnahmefall: «Und das ist wenn, wirklich nur ganz kurz, wenn der Kopf rauskommt.» Zudem habe man in der Regel auch die Fenster geschlossen. Nur zwischen den Wehen könne man «stoßlüften».
Nach Angaben des Gerichts gibt es in der Einrichtung neben den beiden Geburtsräumen noch weitere Räume.
In dem Geburtshaus finden Geburten statt, die von Hebammen geleitet werden. Ein Arzt sei nicht dabei. «Wir haben also nur Geburten, bei denen es kein Risiko gibt», sagte Wolff. Das Angebot nutzen Frauen nicht nur aus Trier, sondern auch aus der Eifel, dem Saarland und Luxemburg.
dpa
Bild: Dass ein Geburtshaus ein Geburtszimmer nicht mehr nutzen darf, sorgt für Wirbel. (Symbolbild) | Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa
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