Arbeitgeber getötet - Vierfaches Mordurteil rechtskräftig

 

Arbeitgeber getötet - Vierfaches Mordurteil rechtskräftig

Wegen gemeinschaftlichen Mordes bekamen vier Männer lebenslänglich. Dabei bleibt es auch, entscheidet der Bundesgerichtshof. Die Tat war besonders grausam.

Saarbrücken (dpa) -

Vier Männer haben ihren Arbeitgeber im saarländischen Schmelz gemeinsam getötet und dafür wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe bekommen. Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom Februar 2025 sei nun rechtskräftig, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit.

Der getötete 37-Jährige stammte aus dem hessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg und hatte sich beruflich im Saarland aufgehalten. Die vier Männer hatten den Mann unter einem Vorwand im März 2024 in die gemeinsam genutzte Monteurwohnung gelockt, um ihn zu töten.

Tatopfer im Sterben noch gedemütigt

Laut Urteil fesselten und knebelten sie ihn, versetzten ihm Schläge und Tritte gegen den Kopf. Dabei nahmen sie den Tod des Mannes billigend in Kauf, hieß es. Anschließend hätten sie ihr Tatopfer, das im Sterben lag, gedemütigt und sich gegenseitig dabei gefilmt. Grund soll wohl Streit um nicht gezahlten Lohn, um angebliche Affären und Beleidigungen gewesen sein.

Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit gilt eine Entlassung nach 15 Haftjahren als ausgeschlossen. Die Überprüfung des Urteils aufgrund der von den Angeklagten erhobenen Beanstandungen habe keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben, teilte der Bundesgerichtshof mit.

dpa

Bild: Viermal lebenslänglich wegen Mordes an einem Vorarbeiter - das Urteil ist rechtskräftig (Symbolbild) | Oliver Dietze/dpa

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Datum: 14.04.2026
Rubrik: Lokales
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