
Angeklagter: «Aus Angst vor Obdachlosigkeit» zugestochen
Ein Gerichtsvollzieher wird bei einer Zwangsräumung im Saarland erstochen. Was der Angeklagte im Gerichtssaal zur Tat sagt.
Saarbrücken (dpa/lrs) -
Im Prozess um einen bei einer Zwangsräumung getöteten Gerichtsvollzieher hat sich der Angeklagte erstmals selbst zur Tat geäußert. «Aus Angst vor der Obdachlosigkeit griff ich nach einem Messer und stach zu», ließ der 42-Jährige über seinen Verteidiger Dirk Gerlach im Prozess am Landgericht Saarbrücken verlesen. «Es war weder geplant noch wollte ich, dass es so eskaliert.»
Dem Mann wird vorgeworfen, im November 2025 einen 58 Jahre alten Gerichtsvollzieher in Bexbach im Saarpfalz-Kreis mit einem Jagdmesser erstochen zu haben, als dieser eine Zwangsräumung vollstrecken wollte. Laut Anklage soll der Angeklagte mindestens 13 Mal auf Kopf und Oberkörper des Opfers eingestochen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor.
«Alles nur noch wie in einem Film»
In seiner Erklärung schilderte der Deutsche den Morgen der Tat. Gegen 8.25 Uhr habe der Gerichtsvollzieher an der Haustür geklingelt und erklärt, dass die Wohnung geräumt werde. «Zu diesem Zeitpunkt waren es nachts noch weit unter null Grad Celsius und tagsüber Höchstwerte von gerade mal 6 Grad Celsius.»
Der Gerichtsvollzieher habe ihn anschließend gegen seinen Willen zurück in die Diele gedrängt. «Ich wollte das nicht», erklärte der Angeklagte. Danach sei in seinem Kopf «alles nur noch wie in einem Film» abgelaufen. Er habe nach dem Messer gegriffen und zugestochen.
Der Angeklagte erklärte zudem, weder das Messer noch eine in der Wohnung gefundene Armbrust seien für die Tat beschafft worden. Außerdem habe er von dem Räumungstermin nichts gewusst. «Ich möchte mein tiefstes Mitgefühl den Angehörigen aussprechen», hieß es weiter. «Es tut mir leid!»
Verteidiger: Keine weiteren Fragen
Verteidiger Gerlach erklärte nach der Verlesung, sein Mandant werde über die Einlassung hinaus keine weiteren Fragen beantworten. Bereits zum Prozessauftakt hatte Gerlach erklärt, die Tat als solche werde nicht bestritten. Juristisch sehe man allerdings keinen Mord, sondern einen Totschlag.
Die Staatsanwaltschaft geht dagegen von Mord aus. Der Angeklagte habe heimtückisch, grausam und aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Das Opfer sei völlig arg- und wehrlos gewesen.
Möglicherweise vermindert schuldfähig
Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter einer krankhaften Störung aus dem schizophrenen Formenkreis gelitten haben. Deshalb könnte seine Schuldfähigkeit vermindert gewesen sein. Der 42-Jährige ist derzeit vorläufig in der forensisch-psychiatrischen Klinik in Merzig untergebracht.
Vor Gericht wurden am zweiten Verhandlungstag zudem mehrere Zeugen gehört, darunter der Hausmeister des Gebäudes und zwei Mitarbeiterinnen, die sich während der Tat ebenfalls im Haus befanden.
Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Für den Prozess sind weitere Termine bis zum 21. August vorgesehen. Die Verhandlung wird am 29. Mai um 9.00 Uhr fortgesetzt.
dpa
Bild: Der Angeklagte wird von Justizvollzugsbeamten in den Saal 38 des Landgerichts Saarbrücken geführt. | Laszlo Pinter/dpa
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