Verfassungsgericht bekräftigt Verbot von Kindersexpuppen

 

Verfassungsgericht bekräftigt Verbot von Kindersexpuppen

Karlsruhe (dpa) -

Das Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, ist verfassungskonform. Die gesetzliche Regelung, die das Herstellen, Verkaufen, Kaufen und Besitzen solcher Puppen untersagt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

dpa

Up-to-date mit TV Mittelrhein - dem Nachrichtensender der Region Koblenz

Datum: 02.07.2026
Rubrik: Welt
Das könnte Sie auch interessieren