Verfassungsgericht bekräftigt Verbot von Kindersexpuppen

 

Verfassungsgericht bekräftigt Verbot von Kindersexpuppen

Karlsruhe (dpa) -

Das Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, ist verfassungskonform. Die gesetzliche Regelung, die das Herstellen, Verkaufen, Kaufen und Besitzen solcher Puppen untersagt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

dpa

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Datum: 02.07.2026
Rubrik: Welt
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