Keine Rettungsgasse gebildet: Verfahren gegen Lkw-Fahrer

 

Keine Rettungsgasse gebildet: Verfahren gegen Lkw-Fahrer

Ein Lkw-Fahrer ignoriert auf der A65 trotz Blaulicht und Hupen die Rettungsgasse. Das hat Folgen – die Polizei leitet ein Verfahren ein.

Landau (dpa/lrs) -

Trotz Blaulicht und Hupen: Ein Lkw-Fahrer hat auf der A65 bei Landau keine Rettungsgasse gebildet und damit Einsatzkräfte aufgehalten. Ein Streifenwagen sei am Donnerstagmorgen mit Blaulicht und Martinshorn zu einer Unfallstelle mit einer verletzten Person unterwegs gewesen, teilte die Polizei mit. Wegen des Unfalls und einer Baustelle auf der Strecke sei der Verkehr zum Stocken gekommen. 

«Trotz der deutlich wahrnehmbaren Sondersignale und zusätzlicher Hupzeichen bildete der Fahrer eines Lastkraftwagens keine Rettungsgasse», hieß es. Dadurch sei die Anfahrt der Einsatzkräfte verzögert worden. Gegen den Fahrer sei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden.

Wer keine Rettungsgasse bilde oder Einsatzfahrzeuge dadurch behindere, müsse mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro rechnen. Dazu kämen zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie ein Monat Fahrverbot. Die Polizei weist darauf hin, dass eine Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden müsse - nicht erst dann, wenn ein Einsatzfahrzeug sichtbar ist.

dpa

Bild: Wenn man keine Rettungsgasse bildet, droht ein Fahrverbot. (Symbolbild) | Rolf Vennenbernd/dpa

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Datum: 31.07.2026
Rubrik: Lokales
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