Völklinger Oberbürgermeister muss mit 68 aufhören

 

Völklinger Oberbürgermeister muss mit 68 aufhören

Der Völklinger Oberbürgermeister will trotz Altersgrenze länger im Amt bleiben. Mit seinem Eilantrag ist gescheitert – doch aufgeben will er nicht.

Saarlouis (dpa/lrs) -

Der Völklinger Oberbürgermeister Stephan Tautz (Wir Bürger Völklingen) will sein Amt auch nach seinem 68. Geburtstag weiter ausüben. Sein Eilantrag gegen die gesetzliche Altersgrenze ist jetzt aber vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis zurückgewiesen worden.

Tautz wollte eine vorläufige Feststellung erreichen, dass sein Beamtenverhältnis nicht mit der Vollendung seines 68. Geburtstags am 25. November 2027 endet. 

Das Gericht teilte zur Begründung der Entscheidung mit: Der Oberbürgermeister habe nicht glaubhaft gemacht, warum er einen Anspruch darauf haben sollte, über die Altersgrenze hinaus zu arbeiten. Es gebe keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die gesetzliche Altersgrenze. 

Tautz: «Ich bin fit»

Tautz (66) ist seit 1. Oktober 2024 im Amt. Wegen seines Alters muss er sein Amt als Oberbürgermeister Ende November 2027 abgeben – und damit bereits nach drei statt nach zehn Jahren.

Tautz sagte nach der Entscheidung des Gerichts, er werde weiter dafür kämpfen, länger im Amt zu bleiben. «Ich bin gewählt worden von den Bürgern der Stadt Völklingen mit der Voraussetzung zehn Jahre Amtszeit.» Und die würde er auch «gerne vollmachen», sagte er.

Er fühle sich «fit» und habe so viele Projekte, die die er gerne begleiten würde. Die nächste Oberbürgermeisterwahl in Völklingen soll am 18. April 2027 stattfinden. Tautz sagte, er wolle diesen Termin verhindern.

dpa

Bild: Oberbürgermeister Tautz ist seit 1. Oktober 2024 im Amt. (Symbolbild) | Sebastian Gollnow/dpa

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Datum: 29.10.2026
Rubrik: Lokales
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