
Süßes oder Saures? Polizei warnt vor Halloween-Streichen
Am 31. Oktober ziehen Kinder verkleidet von Tür zu Tür. Kostüme und Grusel gehören dazu, Sachbeschädigungen nicht. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz erklärt, wie Halloween für alle sicher bleibt.
Mainz (dpa/lrs) -
Wenn an diesem Samstag (31. Oktober) schaurige Gestalten von Tür zu Tür ziehen und «Süßes oder Saures!» rufen, gehören gruselige Kostüme und harmlose Streiche dazu. Doch der Spaß zu Halloween hat Grenzen: Nicht jeder Streich sei erlaubt, warnt das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz.
Süßes, Saures – oder Strafanzeige?
Müll im Vorgarten, Farbe an der Hauswand oder Kratzer am Auto seien keine harmlosen Streiche, sondern Sachbeschädigungen, mahnte das LKA. Wer fremdes Eigentum beschädige, müsse mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Die Strafe könne noch höher ausfallen, wenn Gegenstände beschädigt würden, die der Allgemeinheit dienen – etwa Parkbänke, Laternen oder Fensterscheiben in Zügen. Auch wer mit anderen gemeinsam Sachbeschädigungen begehe oder nur dabei zuschaue, müsse mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Das LKA Rheinland-Pfalz gibt ebenfalls zu bedenken, dass Eltern unter bestimmten Voraussetzungen für Taten ihrer Kinder haften können. Das gelte etwa dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzten oder ein Kind noch zu jung sei, um das Unrecht seiner Tat zu erkennen.
Damit Halloween nicht mit einem Schrecken endet, rät die Behörde Eltern, vorab mit ihren Kindern darüber zu sprechen, was erlaubt ist und wo die Grenzen liegen. Sie sollten außerdem darauf achten, welche Gegenstände der Nachwuchs auf seine Halloween-Tour mitnehme, und ihn nach Möglichkeit begleiten. Niemand solle sich durch Gruppendruck oder Aufrufe in sozialen Netzwerken zu Straftaten verleiten lassen.
Deutschlandweite Demos am 31. Oktober geplant
Auch die für den 31. Oktober geplanten Demonstrationen hat die Polizei im Blick. Die Initiative «Gen Z regelt» plant einen bundesweiten Aktionstag in über 20 Städten. In sozialen Netzwerken kursierten laut LKA Rheinland-Pfalz bereits Aufrufe zu Gewalt. Es bestehe die Gefahr, dass politische Gruppen die Proteste für ihre Zwecke instrumentalisierten und sich auch radikale oder extremistische Personen unter die Teilnehmenden mischten. Die Behörde appelliert an die Beteiligten, friedlich zu demonstrieren und keine Straftaten zu begehen.
«Ob Halloween-Streich oder Protest – Spaß und Meinungsäußerung enden dort, wo andere geschädigt, bedroht oder angegriffen werden», erklärt das LKA. Friedlicher Protest sei ein Grundrecht, Gewalt hingegen nicht.
Bilanz 2025: Halloween nicht ohne Zwischenfälle
Dass Halloween nicht immer ohne Zwischenfälle verläuft, zeigte die Bilanz des Vorjahres. In Rheinland-Pfalz registrierte die Polizei im Dienstgebiet Bad Kreuznach neun Körperverletzungen. Zudem gingen so viele Notrufe wegen Ruhestörungen ein, dass die Beamten nach eigenen Angaben nicht mehr alle Anrufe sofort bearbeiten konnten. Die Polizei appellierte insbesondere an Jugendliche, künftig rücksichtsvoller zu feiern.
Auch andernorts kam es zu Vorfällen: In Mittelfranken wurde ein Nagel in einer Halloween-Süßigkeit entdeckt. In Stuttgart sollen Jugendliche ein Haus mit Eiern beworfen haben. Insgesamt blieb die Halloween-Nacht nach einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Polizeien der Länder weitgehend friedlich, obwohl die Einsatzkräfte bundesweit zu Hunderten Einsätzen ausrückten.
dpa
Bild: Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz erklärt, wann Streiche an Halloween zu Straftaten werden. (Symbolbild) | Martin Schutt/dpa
Berichterstattung regional und aktuell aus Koblenz und der Region Mittelrhein.















































