Strom aus der Strömung - Anlage darf in den Rhein

 

Strom aus der Strömung - Anlage darf in den Rhein

55 Turbinen sollen im Rhein Strom erzeugen – 30 Meter außerhalb der Fahrrinne. Das Gericht sieht dennoch Einschränkungen für Kanus und Ruderboote. Warum die Anlage trotzdem genehmigt werden soll.

Koblenz (dpa/lrs) -

Eine schwimmende Kleinstwasserkraftanlage mit 55 Strömungsturbinen darf im Rhein errichtet und betrieben werden. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz verpflichtete die Bundesrepublik zur Erteilung der dafür beantragten strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung. Es wies damit die Berufung des Bundes gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz zurück.

Nach Einschätzung des Gerichts beeinträchtigt die Anlage den Berufs- und den motorisierten Freizeitschiffsverkehr nicht, wenn sie wie geplant 30 Meter außerhalb der Fahrrinne errichtet und ausreichend gekennzeichnet wird. Für nicht-motorisierte Freizeitboote wie Kanus und Ruderboote blieben dagegen Einschränkungen bestehen.

Dennoch müsse die Genehmigung erteilt werden. Die Anlage diene der Erzeugung erneuerbarer Energien, deren Ausbau nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz im überragenden öffentlichen Interesse liege. Dieses Interesse überwiege im konkreten Fall die Belange der nicht-motorisierten Freizeitschifffahrt, entschied das Gericht. Eine möglicherweise zusätzlich erforderliche wasserrechtliche Genehmigung war nicht Gegenstand des Verfahrens.

dpa

Bild: Eine Strömungsturbine schwimmt in einem Seitenarm des Rheins. | Sascha Ditscher/dpa

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Datum: 30.10.2026
Rubrik: Lokales
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