Steuerberaterkammer: Frist für Grundsteuererklärung nicht zu halten

Verlängerung der Abgabefrist bis ins Jahr 2023

Steuerberaterkammer: Frist für Grundsteuererklärung nicht zu halten

Koblenz (dpa/lrs) - Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz fordert eine Fristverlängerung für Grundstücks- und Immobilienbesitzer zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Diese muss nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober eingereicht sein. Kammerpräsident Walter Sesterhenn sagte, es sei für Steuerberater sehr aufwendig, die Unterlagen vollständig und richtig zusammenzustellen. Gerade bei komplexeren Fällen müssten sie zahlreiche Informationen bei ihren Mandaten erfragen.

«Durch diesen hohen Zeitaufwand ist derzeit bereits absehbar, dass die Frist 31. Oktober trotz eines erheblichen Einsatzes der Steuerberater nicht zu halten sein wird», sagte Sesterhenn, dessen Kammer die knapp 3900 Steuerberater im Land vertritt. Er sprach sich für eine Verlängerung der Abgabefrist bis ins Jahr 2023 aus. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zeigte sich zuletzt offen für eine Fristverlängerung, dies sei aber Ländersache.

Ab 2025 soll in Deutschland eine neue Grundsteuerberechnung gelten. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. In Rheinland-Pfalz müssen rein rechnerisch 2,5 Millionen Grundbesitzer eine solche Erklärung über die Internetplattform Elster oder andere Apps abgeben. Seit dem 1. Juli nehmen die Finanzbehörden die Daten entgegen.

Sesterhenn sagte, dass viele Steuerberater bereits jetzt keine Kapazitäten mehr hätten und Mandanten absagen müssten, da sie neben den Grundsteuererklärungen auch Coronahilfen-Schlussabrechnungen und Jahressteuererklärungen bearbeiteten. «Es ist ein schwer zu durchbrechender Kreislauf: Wer keinen Steuerberater findet, muss die Erklärung ohne fachkundige Unterstützung anfertigen und an die Finanzverwaltung übermitteln», sagte der Kammerpräsident. Bei fehlerhaften Angaben müssten die Behörden dann wiederum rückfragen.

Bis zum 12. September hatte in Rheinland-Pfalz nach Zahlen des Landesamts für Steuern in Koblenz erst rund jeder fünfte Grundbesitzer seine Grundsteuererklärung abgegeben. Das Landesamt erklärte vor kurzem dazu, dass niemand sofort mit hohen Strafen oder Zwangsgeld rechnen müsse, wenn er die Abgabefrist am 31. Oktober nicht einhalten könne. Grundsätzlich gebe es außerdem die Möglichkeit, einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen, wenn es gewichtige Gründe gebe, die eine Erklärungsabgabe verzögerten.

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Datum: 22.09.2022
Rubrik: Vermischtes
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