Gericht hat entschieden: OG Sosberg darf an Geierlay bauen

Wird es einen Kiosk geben?

Gericht hat entschieden: OG Sosberg darf an Geierlay bauen

Am Brückenkopf der Hängeseilbrücke Geierlay im Hunsrück darf die Ortsgemeinde Sosberg Gebäude errichten, dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz hervor. Die Ortsgemeinde Mörsdorf, die auf der anderen Seite und Besitzer der Brücke ist, hatte dagegen geklagt. Nach Angaben des Bürgermeisters wollte Mörsdorf verhindern, dass touristische Attraktionen wie ein Kiosk oder Essensstand auf der Sosberger Brückenseite entsteht. Der konkrete Vorwurf lautete, dass dies das Gesamtbild der Geierlay beeinträchtige. Den sogenannten Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan hat das Oberverwaltungsgericht nun abgewiesen. Die Besitzer, die Ortsgemeinde Mörsdorf, hat bereits angekündigt, vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu ziehen.

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Datum: 26.03.2022
Rubrik: Gesellschaft
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