Gerichtsprozess: Kein Mehrfamilienhaus in den Andernacher Rheinanlagen

Verwaltungsgericht weist Investor-Klage ab

Gerichtsprozess: Kein Mehrfamilienhaus in den Andernacher Rheinanlagen

Das Bauvorhaben eines sechsstöckigen Mehrfamilienhauses in den Andernacher Rheinanlagen wurde abgelehnt. Dieses Urteil trafen die Richter am Koblenzer Verwaltungsgericht und wiesen dadurch die Klage eines Investors auf Erteilung einer Baugenehmigung ab. Eigentlich sollten in den Andernacher Rheinanlagen Mehrfamilienhäuser mit bis zu 35 Wohnungen entstehen. Der Antrag wurde aber schon 2020 durch den Stadtrat abgewiesen, weil ein Bebauungsplan für die Rheinanlagen erstellt werden soll. Die damalige Absage soll der Investor aber nicht akzeptiert haben und einen Widerspruch eingeleitet haben. Dieser Widerspruch wurde jedoch auch vom Stadtrechtsausschuss abgewiesen, sodass der Investor Klage beim Verwaltungsgericht eingereichte. Die Klage haben die Richter nach den Angaben einer Pressemitteilung zufolge ebenfalls abgewiesen.

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Datum: 08.06.2022
Rubrik: Vermischtes
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