Reform ohne Run - «Wunsch nach Doppelnamen überschaubar»

 

Reform ohne Run - «Wunsch nach Doppelnamen überschaubar»

Stiefkinder, Geschiedene, Ehepaare – das neue Namensrecht verspricht mehr Flexibilität. Nicht immer hält es, was Bürgerinnen und Bürger sich erhoffen.

Mainz/Ludwigshafen/Koblenz/Trier (dpa/lrs) -

Seit rund drei Monaten gilt in Deutschland ein neues Namensrecht. Echte Doppelnamen für Eheleute und Kinder sind seit dem 1. Mai möglich. Auch für Stief- und Scheidungskinder eröffnen sich neue Wege. Eine erste Bilanz für Rheinland-Pfalz zeigt: Die große Welle ist noch ausgeblieben. Und doch hat sich manches verändert.

Mainz

In Mainz ist das Bild bisher eher verhalten. 50 Mal wurde der Ehename neu bestimmt, 45 Mal ging es um Namensänderungen bei Kindern. «Der Wunsch nach Doppelnamen ist überschaubar und hält sich eher in Grenzen», heißt es aus dem Standesamt. Er komme «immer mal wieder vor» – sowohl bei Eheschließungen als auch bei Geburtsurkunden.

Mehr Bewegung zeigt sich bei anderen Konstellationen: Volljährige Kinder, die den Geburtsnamen ändern wollen, oder Minderjährige, die nach der Scheidung den Namen der Mutter annehmen, machen demnach einen Großteil aus.

Missverständnisse über die neuen Regelungen seien in Mainz keine Seltenheit, sagt Sprecher Ralf Peterhanwahr. «Manche hoffen etwa, ihren Ehenamen wechseln zu können – vom Nachnamen des Mannes zum Namen der Frau. Das geht aber nicht.» In solchen Fällen müsse an das Bürgeramt verwiesen werden.

Ludwigshafen

In Ludwigshafen zeigt sich ein ähnliches Bild. Zehn Kindern wurde demnach seit Mai ein Doppelname als Geburtsname gegeben, drei Ehepaare wählten einen Doppelnamen als Ehenamen. Der große Run blieb bisher aus. Gefragter seien Möglichkeiten, den Namen nach einer Trennung oder bei veränderten Verhältnissen beim Sorgerecht neu zu bestimmen – vor allem bei volljährigen Kindern, erklärt das Standesamt. Viele Hoffnungen würden enttäuscht. «Manche glauben, sie könnten beliebig ihren Namen ändern – das geht nicht.»

Die neuen Regelungen sorgen demnach nicht nur für mehr Fälle, sondern auch für mehr Unsicherheit – etwa im internationalen Namensrecht. Teils müssten Gerichte eingebunden werden. «Von Entbürokratisierung mittels einfacher, kurzer und prägnanter Gesetzgebung kann jedenfalls keine Rede sein.»

Koblenz

Koblenz berichtet von einem ähnlichen Trend. Konkrete Fallzahlen gibt es hier nicht – die Erfassung sei nicht separat möglich. Aber auch hier hätten einige Bürger darauf gewartet, ab Mai ihre Namen ändern zu können. «Vor allem Stief- und Scheidungskinder haben sich gemeldet», heißt es. Einige Anträge mussten abgelehnt werden, weil der neue Rechtsrahmen auch Lücken aufweist. «Manche Fälle sind gesetzlich nicht geregelt, da brauchen wir dringend Klarstellungen vom Bund», so das Standesamt. In Einzelfällen mussten die Standesämter Gerichte einschalten, um klären zu lassen, was rechtlich gehe.

Trier

In Trier ist das Interesse am neuen Namensrecht spürbar gestiegen – vor allem bei Anfragen. Zwischen Mai und Juli wurden insgesamt etwa 30 Ehenamen und 52 Namen von Kindern beurkundet – deutlich mehr als im Vorjahr, wie eine Sprecherin sagt. Wenige Ehepaare entscheiden sich für einen Doppelnamen, bei Kindern wird hingegen etwa einmal pro Woche einer vergeben. «Das neue Recht hat nicht unbedingt für mehr Klarheit gesorgt», heißt es allerdings in Trier. Viele Bürger würden Änderungen wünschen, die nicht möglich seien.

«Wenn Eltern etwa dem Kind bei Geburtsbeurkundung den Namen des Vaters gegeben haben: Geht die Beziehung der Eltern dann auseinander, wird oft gewünscht, dass das Kind den Namen der Mutter erhält. Dies ist jedoch weiter nicht möglich - selbst dann nicht, wenn sich beide Elternteile einig sind.» Der Beratungsaufwand sei zudem deutlich gestiegen. «Für die Zukunft würde ich mir wünschen, dass das Namensrecht im Rahmen der Entbürokratisierung wesentlich vereinfacht würde», betont eine Stadtsprecherin.

Kaiserslautern

Ein ähnliches Bild zeigt sich in Kaiserslautern. In rund 20 Fällen sei ein Doppelname als Ehe- oder Geburtsname des Kindes gewählt und etwa 25 Mal eine Namensänderung bei Stief- und Scheidungskindern herbeigeführt worden, heißt es. «Das Interesse an einem gemeinsamen Doppelnamen für Ehepaare ist eher gering.» Auch für Kinder werde der zusammengesetzte Geburtsname nur vereinzelt gewählt. Vermehrt gebe es aber Anfragen, die das Gesetz nicht hergibt – etwa den Wunsch, den Nachnamen der Großeltern anzunehmen oder den Vornamen zu ändern.

Dahinter stecke der Irrglaube, das neue Recht erlaube nahezu jede Namenswahl. «Doch der Grundsatz der Namenskontinuität bleibt bestehen», betont ein Sprecher. Die Folge: einige neue Fälle - wenn auch nicht so viele wie ursprünglich erwartet - und erhöhter Beratungsaufwand.

Idar-Oberstein

In Idar-Oberstein wurden seit Mai insgesamt zehn Anträge nach neuem Recht beurkundet – darunter zwei Doppelnamen bei Geburt und drei Rückbenennungen. Auch hier sei die Nachfrage nach Doppelnamen eher gering, heißt es. Meist wird nur ein Name als Geburts- oder Ehename bestimmt. Zahlreiche Wünsche bleiben jedoch unerfüllt. «Vieles ist weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen – es kommt stark auf den Einzelfall an», so das Standesamt.

Bad Kreuznach

In Bad Kreuznach wurden seit Mai 25 Anträge registriert, die mit der Reform zusammenhängen. «Das Interesse an Doppelnamen ist nicht größer geworden», teilt die Verwaltung mit. Zwar sei die Zahl der Beurkundungen mit Doppelnamen leicht gestiegen, doch insgesamt gehe es ruhig zu. Im Geburtenbereich werde dies häufiger nachgefragt als bei Eheschließungen. Und: «Die Leute sind gut informiert», sagt eine Sprecherin. Das Gesetz werde selten falsch interpretiert.

dpa

Bild: Viele glauben, sie könnten sich per Gesetz einen neuen Namen geben - die Realität sieht anders aus. (Symbolfoto) | Patrick Pleul/dpa

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Datum: 03.08.2025
Rubrik: Lokales
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