
Bürgergeld wird Grundsicherung – Strengere Regeln und Sanktionen geplant
Das Bürgergeld wird künftig in „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umbenannt. Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss auf strengere Auflagen und höhere Sanktionen geeinigt.
Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte an, dass die Mitwirkungspflichten der rund 5,5 Millionen Beziehenden deutlich verschärft werden sollen.
Wer Termine im Jobcenter versäumt, muss künftig mit harten Konsequenzen rechnen: Beim ersten verpassten Termin folgt eine neue Einladung, beim zweiten Termin wird die monatliche Zahlung um 30 % gekürzt, beim dritten Termin droht die komplette Einstellung der Leistungen – inklusive Unterkunftshilfe, wenn auch im Folgemonat kein Termin wahrgenommen wird. Härtefälle sollen berücksichtigt werden.
Zudem soll das Vermögen der Beziehenden weniger geschützt werden: Die bisher geltenden Schonvermögen entfallen, stattdessen wird das Vermögen an die Lebensleistung der Betroffenen gekoppelt.
Die Reform stellt eine Rücknahme der Bürgergeld-Reform von 2023 dar und betont die Pflichten der Leistungsempfänger stärker als bisher.
Quelle: tagesschau | Foto: buergergeld
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