
Lokales
Bauernpräsident Marco Weber über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Düngeverordnung
Koblenz. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium ein nationales Aktionsprogramm erstellen müsse. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Marco Weber, findet hierzu deutliche Worte: „Das deutsche Düngerecht regelt die weltweit schärfsten Auflagen bezüglich der Ausbringung von Düngemitteln. Daran wird auch ein noch zu erstellendes Aktionsprogramm nichts ändern. Die Nitratgehalte im Grundwasser gehen insgesamt zurück. Dabei handelt es sich um eine Entwicklung, die viele Jahre in Anspruch nimmt. Wir befinden uns bereits heute auf dem besten Wege. Die Landwirtschaft unterstützt tatkräftig den Grundwasserschutz und arbeitet hieran aktiv mit. Das Ausbringen von Düngemitteln orientiert sich dabei am Bedarf der Kulturpflanzen. Wir Bauern und Winzer arbeiten ohnehin sehr präzise, gewissenhaft und beachten die strengen Vorgaben der Düngeverordnung.“
Weiter erklärt Weber: „Die von einer Umweltorganisation geführten Klage geht daher an der Wirklichkeit vorbei. Die Bundesdüngeverordnung setzt die EU-Nitratrichtlinie um und wird seitens der EU-Kommission akzeptiert. Ein zusätzliches Aktionsprogramm wird daran nichts ändern“.
Quelle: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. | Foto: Symbolbild
Alle News aus der Region in der TV Mittelrhein & WWTV App. Jetzt kostenfrei downloaden!