
Klage gegen Mainzer Stadtratswahl scheitert
Landesministerinnen und -minister können auch im Stadtrat sitzen. Es gebe keinen Unvereinbarkeitsgrund, entscheidet das Gericht.
Mainz (dpa/lrs) -
Die Mainzer Stadtratswahl wird nicht für ungültig erklärt. Das Verwaltungsgericht in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt wies nach Angaben eines Sprechers eine entsprechende Klage eines Stadtratsmitgliedes der Freien Wähler ab. Geprüft wurde, ob Landesministerinnen und Landesminister gleichzeitig auch Stadtratsmitglieder sein dürfen. Nach der Entscheidung des Gerichts gibt es keinen Unvereinbarkeitsgrund.
Das Stadtratsmitglied hatte seine Klage damit begründet, dass etwa die SPD mit Michael Ebling als Innenminister auf Stimmenfang bei der Wahl im vergangenen Jahr gegangen sei. Gleiches gelte für Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) und Familienministerin Katharina Binz (Grüne). Eine offizielle Urteilsbegründung stehe noch aus und werde den Verfahrensbeteiligten in Kürze zugestellt.
dpa
Bild: Das Verwaltungsgericht weist die Klage eines Stadtratsmitgliedes der Freien Wähler ab. (Archivbild) | Arne Dedert/dpa
Up-to-date mit TV Mittelrhein - dem Nachrichtensender der Region Koblenz