US-Soldat steht nach Geisterfahrer-Unfall vor Gericht

 

US-Soldat steht nach Geisterfahrer-Unfall vor Gericht

Nach einem tödlichen Unfall mit einem US-Soldaten startet der Prozess. Warum Deutschland diesmal selbst Anklage erhebt – und was das für die Opfer bedeutet.

Trier (dpa/lrs) -

Gut sechs Monate nach einem tödlichen Geisterfahrer-Unfall in der Eifel beginnt der Prozess gegen einen angeklagten US-Soldaten heute vor dem Landgericht Trier. Laut Anklage soll er alkoholisiert in falscher Richtung auf der Autobahn 60 unterwegs gewesen sein, als es bei Landscheid zum Frontalzusammenstoß kam. Die 23 Jahre alte Fahrerin starb, ihre beiden damals 24 Jahre alten Mitfahrerinnen wurden schwer verletzt.

Dem US-Soldaten werden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Der 24-Jährige ist auf der Air Base Spangdahlem im Eifelkreis Bitburg-Prüm stationiert und befindet dort zurzeit in Gewahrsam.

Prozess vor deutschem Gericht besonders

Eigentlich gibt Deutschland Ermittlungsverfahren gegen US-Soldaten an die US-Militärjustiz ab. Das sieht das Zusatzabkommen des Nato-Truppenstatuts so vor. Hier hat die Staatsanwaltschaft Trier aber anders entschieden.

Dieser Fall blieb bei den deutschen Ermittlern, um den drei deutschen Tatopfern beziehungsweise den Angehörigen eine Beteiligung am Strafprozess zu ermöglichen. Das US-Militärstrafrecht sieht nämlich keine Nebenklage vor. 

Für diesen Prozess sind laut Gericht fünf Nebenkläger zugelassen, darunter die beiden Frauen, die bei dem Unfall in der Nacht zum 3. Mai im Kreis Bernkastel-Wittlich schwer verletzt wurden.

dpa

Bild: Vor dem Landgericht Trier beginnt ein besonderer Prozess (Archivbild) | Harald Tittel/dpa

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Datum: 18.11.2025
Rubrik: Lokales
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