
Anklage: Mann soll «Ex» lebensgefährlich verletzt haben
Der Angriff passiert in der noch gemeinsamen Wohnung. Warum die Ermittler von versuchtem Mord ausgehen.
Trier (dpa/lrs) -
Kurz nach der Trennung soll ein Mann seine Ex-Freundin in der noch gemeinsamen Wohnung in Trier lebensgefährlich verletzt haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Trier den damals 43-Jährigen wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Angriff im Mai 2025 auf die 26-Jährige plötzlich und unvermittelt - und somit heimtückisch - passierte.
Der Mann soll sich am Tatabend in das Zimmer seiner Ex-Freundin begeben haben. Er habe sie gewürgt und ihr mit einem unbekannten Gegenstand zahlreiche Stich- und Schnittverletzungen zugefügt, teilte die Staatsanwaltschaft Trier mit. Die Frau musste notoperiert werden.
Der Angeschuldigte wurde Anfang Juni aufgrund eines europäischen Haftbefehls des Amtsgerichts Trier in den Niederlanden festgenommen und später nach Deutschland ausgeliefert. Er befinde sich weiter in Untersuchungshaft. Zu den Vorwürfen habe er sich noch nicht geäußert. Der Prozess vor dem Landgericht Trier beginnt am 10. Februar.
dpa
Bild: Das Tatopfer wurde lebensgefährlich verletzt und musste notoperiert werden. (Symbolbild) | Boris Roessler/dpa
Berichterstattung regional und aktuell aus Koblenz und der Region Mittelrhein.















































