
US-Amerikaner wegen Spionage verurteilt – kein «James Bond»
Geheimagent im Namen der Gerechtigkeit? Ein Ex-Militär aus den USA ist unzufrieden mit seinem Arbeitgeber und greift zu drastischen Mitteln: Er bietet China geheime Daten an. Nun ist er verurteilt.
Koblenz (dpa) -
Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen US-Amerikaner wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für China schuldig gesprochen. Der 39-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, wie der Richter mitteilte. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann beabsichtigt, sensible Informationen des US-Militärs an staatliche chinesische Stellen weiterzugeben. Er wurde den Angaben zufolge aber festgenommen, bevor er sein Vorhaben verwirklichen konnte.
In einer schwarzen Übergangsjacke saß der Angeklagte neben seinen Verteidigern im Saal, der Blick ohne größere Regung nach vorne gerichtet, die braunen Haare und der Bart wohl deutlich länger, als er sie in seiner Zeit beim US-Militär trug. Er hatte dem Gericht zufolge bis 2018 für die US-Marine gearbeitet, ab 2020 für einen zivilen Vertragspartner auf einem US-Militärstützpunkt in Deutschland in Wiesbaden und Mainz, weshalb der Fall auch am Koblenzer Gericht landete.
Im Namen der Gerechtigkeit?
Die Motivation lag nach Überzeugung des Gerichts in einem Zerwürfnis mit seinem Arbeitgeber. Dem Mann seien Ungerechtigkeiten gegenüber dem US-Militär aufgefallen – beispielsweise solle es Abrechnungsbetrug gegeben haben, fasste der Richter frühere Aussagen des Angeklagten zusammen. Mit diesen Ungerechtigkeiten habe sich der Mann nicht abfinden wollen. Demnach sprach der Angestellte die Missstände sowohl bei seinem Arbeitgeber als auch bei US-Behörden an. Daraus habe sich jedoch kaum Besserung ergeben - im Gegenteil: 2023 wurde er gekündigt.
Sozialer Abrutsch, Frust und ein wachsendes Gefühl von Ungerechtigkeit folgten, so das Gericht. Demnach fühlte sich der Mann nicht gehört und besonders von seinem Heimatland im Stich gelassen. Er beschloss, einen Schritt weiterzugehen, und kontaktierte im Sommer 2024 mehrfach chinesische Behörden, um ihnen Informationen anzubieten.
Wie der Richter ausführte, zeigten die chinesischen Stellen kein besonderes Interesse daran. Im Prozess stellte sich demnach heraus, dass die Daten über Informationstechnologie-Systeme, die er zunächst anbot, keiner besonderen Geheimhaltung unterlagen. Am 7. November 2024 wurde er festgenommen, bevor er geheime Informationen weitergeben konnte.
Ein «James Bond», wie man sich im Allgemeinen einen klassischen Geheimagenten vorstellt, sei der 39-Jährige nicht, so der Richter. Das Vorgehen des Angeklagten bezeichnete er als «dilettantisch» und seine Pläne als «unausgegoren».
Bewerbung als «James Bond» wäre strafbar
Also ein Urteil vor der Tat? Nein, sagte Gerichtssprecher Jörn Müller und erklärte: «Wenn ich heute ein Bewerbungsschreiben an einen ausländischen Geheimdienst schreibe und anbiete, mich als James Bond für diesen Geheimdienst zu betätigen und für diesen Geheimdienst zu spionieren, dann ist unter Umständen dies bereits strafbar.» Das sei unabhängig davon, ob die Person wirklich Zugang zu geheimen Informationen habe oder diese Geheiminformationen tatsächlich offenbare.
Im Prozess legte der 39-Jährige ein umfassendes Geständnis ab, wie der Richter zu seinen Gunsten anmerkte, antwortete stets auf Rückfragen und äußerte Bedauern. Dennoch sei er zuvor planvoll und hartnäckig vorgegangen und als Geheimnisträger gewillt, sich in die Hände einer fremden Macht zu geben.
Harte Strafen in USA möglich
Aus den USA habe es bislang keine Andeutungen gegeben, dass der Fall auch dort vor Gericht kommen solle, sagte Verteidigerin Sabrina Gies-Meier. Das sei jedoch «noch nicht vom Tisch». Es sei durchaus möglich, dass der 39-Jährige auch in den USA zu Verantwortung gezogen wird. «Da käme dann auch Spionage oder Hochverrat sogar in Betracht und da sind dann halt wirklich höhere Strafrahmen sogar bis hin zur Todesstrafe möglich.»
Teilweise wurde am letzten Prozesstag, wie auch an den 15 Verhandlungstagen zuvor, die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das habe der Senat so entschieden, da Sicherheitsinteressen für die Bundesrepublik Deutschland gefährdet sein könnten, erklärte ein Sprecher des Oberlandesgerichts in Koblenz.
dpa
Bild: Der Spionageprozess ist vorerst zu Ende. (Symbolbild) | Fredrik von Erichsen/dpa
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