
Ausländische Hebammen dürfen einfacher im Saarland arbeiten
Bisher brauchten Hebammen aus dem Ausland eine Anerkennung ihrer Ausbildung, um im Saarland zu arbeiten. Künftig soll es auch ohne gehen – vorübergehend jedenfalls.
Saarbrücken (dpa/lrs) -
Hebammen aus dem EU-Ausland sollen künftig im Saarland auch ohne offizielle Anerkennung durch deutsche Behörden arbeiten dürfen. Der Landtag in Saarbrücken brachte eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg.
Demnach dürfen Hebammen aus anderen EU-Staaten «vorübergehend und gelegentlich» ohne Anerkennung im Saarland arbeiten. Voraussetzung ist, dass die ausländische Hebamme in dem anderen EU-Land rechtmäßig niedergelassen ist oder ihre Arbeit dort mindestens ein Jahr lang rechtmäßig ausgeübt hat.
Bevor eine ausländische Hebamme im Saarland arbeiten darf, muss sie ihre Absicht bei den Behörden anmelden. Dort werden auch ihre Qualifikationen überprüft. Die Erlaubnis ist dann für ein Jahr gültig. Damit soll verhindert werden, dass die «grundsätzliche Notwendigkeit eines Anerkennungsverfahrens» unterlaufen wird.
Die Gesetzesänderung war notwendig geworden, weil die EU-Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte. Die Kommission argumentierte, Deutschland dürfe die Dienstleistungsfreiheit nicht aufgrund der Berufsqualifikationen einschränken, wenn ein EU-Bürger in seinem Mitgliedstaat zur Ausübung dieses Berufes rechtmäßig niedergelassen sei.
dpa
Bild: Der Saar-Landtag erleichtert die Arbeit ausländischer Hebammen. (Symbolbild) | Oliver Dietze/dpa
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