
Datenschutz: Zahl der Verfahren auf Rekordniveau
Videoüberwachung und Patientendaten sind wohl die Klassiker, doch es gibt auch ungewöhnliche Vorfälle, mit denen sich Datenschützer 2025 im Saarland befassen mussten. Das zeigt ihr Bericht.
Saarbrücken (dpa/lrs) -
Die Zahl der Verfahren zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGV) hat im Saarland einen Höhepunkt erreicht. Das geht aus dem 140 Seiten langen Tätigkeitsbericht hervor, den die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Monika Grethel, in Saarbrücken vorstellte. Mit 1.968 schriftlichen Anliegen - 254 mehr als im Vorjahr - verzeichnete sie die bisher höchste Zahl an Verfahrenseingängen seit dem Geltungseintritt der DSGV 2018. Auch die Zahl der Beschwerden betroffener Personen nahm um 39 Prozent auf 783 zu.
Mehr Beschwerden gegen Videoüberwachung
Den «Löwenanteil» der Beschwerden (343 statt 255 im Vorjahr) bildeten Videoüberwachungsmaßnahmen. «Erheblich angestiegen» seien dabei Beanstandungen von Überwachungsmaßnahmen von Privatpersonen. Kritik gab es aber auch an kameragestützter Überwachung von Verkaufsautomaten. Nach Ansicht der Datenschützer könne «allenfalls eine räumlich eng begrenzte, klar auf den Automaten ausgerichtete Kameraüberwachung» zulässig sein.
Datenschutz im Gefängnis
Eher selten seien Beschwerden von Strafgefangenen, doch «das Grundrecht auf Datenschutz macht auch vor Gefängnismauern nicht Halt», so Grethel.
Der Klassiker: Patientendaten im Müll
Alle Jahre wieder: die Entsorgung von Patientendaten im
Müll. Diese seit laut Grethel trotz aller Digitalisierungsmaßnahmen «ein datenschutzrechtlicher Klassiker». Nach einem entsprechenden Hinweis entdeckten die Datenschützer 2025 zahlreiche medizinische Unterlagen - darunter Diagnoseberichte und Laborbefunde - einer Arztpraxis obenauf in gemeinsam genutzten Papiertonnen eines Mehrparteienhauses in einer Fußgängerzone. Zum Schutz der betroffenen Personen nahmen die Mitarbeiter der Behörde die Unterlagen in Verwahrung, zudem wurde die Bußgeldstelle informiert.
Gut gemeint, aber bedenklich: Baby-Besuche
So genannte «Baby-Begrüßungsbesuche» durch Mandatsträger zur Geburt eines Kindes können laut Gretel ein Datenschutzproblem darstellen. Sie dürften nur auf der Grundlage einer vorherigen, unmissverständlichen Einwilligung der betroffenen Personen erfolgen. «Das bedeutet: Eltern müssen das Angebot bewusst annehmen, etwa indem sie sich bei der Gemeinde melden oder ein entsprechendes Formular (online oder in Papierform) ausfüllen», heißt es.
Schüler nicht wegen Noten bloßstellen
Verständnis zeigt der Jahresbericht für Schüler, denen die Bekanntgabe von Noten wohl eher unangenehm ist: «Situationen, in denen die Lehrerin oder der Lehrer schulische Leistungen im Klassensaal vor den übrigen Mitschülerinnen und Mitschülern benotet, dürften viele von uns, sicherlich mit gemischten Gefühlen, noch vor Augen haben», heißt es. Für die Bekanntgabe von Schulnoten im Klassensaal fehle es an einer eindeutigen Gesetzesgrundlage. Fazit der Datenschützer: «Die Bewertung oder Benotung schulischer Leistungen vor den übrigen Mitschülern ist demnach datenschutzrechtlich unzulässig.» Hieran vermöge auch eine gut gemeinte Absicht der Motivation der Schüler nichts zu ändern. «Dies kann auch durch ein individuelles Gespräch mit dem Lehrpersonal erreicht werden, ohne das Ergebnis einer Bloßstellung einzelner Schülerinnen und Schüler zu riskieren.»
dpa
Bild: Vor allem wegen Videoüberwachung beschwerten sich die Saarländer im vergangenen Jahr bei der Behörde. (Symbolbild) | Marius Becker/dpa
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