
Tödliche Polizeischüsse - Ermittlungen gehen weiter
Tragisches Ende einer Verfolgungsfahrt: Ein 22-Jähriger ist tot, zwei Menschen sind verletzt. Nach dem Vorfall in der Osternacht in Saarbrücken könnten am Dienstag mehr Details bekanntwerden.
Saarbrücken (dpa) -
Nach den Polizeischüssen in Saarbrücken, durch die ein junger Autofahrer ums Leben kam, gehen die Ermittlungen weiter. Zudem könnte die Staatsanwaltschaft am Dienstag genauere Details und Informationen zu dem Vorfall bekanntgeben.
Bei der Verfolgungsfahrt im Saarland hat die Polizei in der Nacht zum Sonntag nach Angaben der Staatsanwaltschaft Schüsse abgegeben. Der 22 Jahre alte Fahrer des verfolgten Autos starb. Ein 19 Jahre alter weiterer Insasse des Autos wurde verletzt. Zuvor sei bei einem Wendeversuch des Autos eine Polizistin verletzt worden, hieß es von der Polizei. Am Osterwochenende blieben noch viele Fragen zu dem Vorfall offen, auch weil sich die Staatsanwaltschaft Saarbrücken als zuständige Behörde sehr bedeckt hielt.
Noch viele Fragen offen - Mehr Infos am Dienstag?
Die Informationen aus den Ermittlungen würden zunächst zusammengetragen, aufbereitet und bis zum Dienstag daraufhin bewertet, «ob und inwieweit eine fundierte Auskunftserteilung auf gesicherter Grundlage tatsächlich und rechtlich bereits möglich ist», hieß es. Entsprechende Anfragen hierzu würden gesammelt und gebündelt voraussichtlich am Dienstag im Laufe des Tages beantwortet.
Unklar ist beispielsweise, warum das Auto oder die Insassen kontrolliert werden sollten. Auch ist nicht bekannt, wie genau die Polizistin verletzt wurde und wie schwer der 19-Jährige verletzt ist - oder wer die Ermittlungen übernimmt.
Wie viele Polizistinnen und Polizisten geschossen haben, ist unklar. Auch, wie viele Schüsse insgesamt abgefeuert wurden, teilte die Staatsanwaltschaft bisher nicht mit.
Fall Lorenz: 21-Jähriger Ostern 2025 erschossen
Im vergangenen Jahr hatte die Polizei bundesweit im Einsatz 17 Menschen erschossen, wie aus einer Auflistung der Fachzeitschrift «Bürgerrechte & Polizei/Cilip» hervorgeht, die vom Institut für Bürgerrechte und öffentliche Sicherheit herausgegeben wird. Tödlich verletzt wurde vor einem Jahr auch ein junger Mann in Niedersachsen. In der Nacht zu Ostersonntag 2025 erschoss ein Polizist in Oldenburg den 21 Jahre alten Lorenz.
Wann darf die Polizei überhaupt schießen?
«Es gibt für den Schusswaffeneinsatz relativ detaillierte Regelungen im Polizeigesetz», sagte Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Goethe-Universität in Frankfurt, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. «Ein Schusswaffeneinsatz ist quasi das allerletzte Mittel. Wenn gar nichts anderes mehr geht oder funktioniert hat, erst dann darf die Schusswaffe eingesetzt werden.» Auch dann gelte, dass zuerst gegen Sachen und dann gegen Menschen geschossen werden solle.
Experte sieht absolute Ausnahme
Polizeiwissenschaftler Rafael Behr bezeichnete den Einsatz als absolute Ausnahme. «Diese Form von Schusswaffengebrauch, also flüchtenden Autos hinterher schießen, kommt in der Realität sehr selten vor.» Solche Verfolgungsfahrten gehörten «zum absoluten Worst-Case-Szenario im Polizeidienst». Sie setzen mitunter eine gewisse Dynamik in Gang, die im Nachhinein schwierig zu beurteilen sei, sagte Behr, der bis 2024 Professor für Polizeiwissenschaften an der Akademie der Polizei Hamburg war.
Behr sagte, dass eine Analyse des konkreten Falls wegen vieler fehlender Informationen und der laufenden Ermittlungen schwierig sei. Laut dem Experten würde es beispielsweise einen großen Unterschied machen, wenn das Auto auf einen zufahre und Notwehr bestehe - oder wenn das Auto wegfahre.
dpa
Bild: Nach den tödlichen Polizeischüssen sind noch viele Fragen offen | Kevin Schößler/dpa
Alle Meldungen, aktuell und regional aus Koblenz und dem Mittelrhein-Gebiet auf tv-mittelrhein.de















































