Prozess um tödlichen Raser-Unfall beginnt neu

 

Prozess um tödlichen Raser-Unfall beginnt neu

Ein Autofahrer soll viel zu schnell unterwegs gewesen sein. Bei einer Kollision sterben zwei Menschen. Der Fall ist zum zweiten Mal vor Gericht.

Zweibrücken (dpa/lrs) -

Gut zweieinhalb Jahre nach einem Raser-Unfall mit zwei Toten und mehreren Verletzten in der Südwestpfalz steht der mutmaßliche Verursacher erneut vor Gericht. Er soll mit seinem hochmotorisierten Sportwagen viel zu schnell und alkoholisiert auf einer kurvenreichen Strecke unterwegs gewesen sein, als der Crash im September 2023 passierte.

Der Prozess wird neu aufgerollt, nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben hatte. Das Landgericht Zweibrücken hatte den Angeklagten im Dezember 2024 unter anderem wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit zweifacher Todesfolge zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Für den ersten Prozesstag seien auch Zeugen geladen, sagte eine Sprecherin.

Bei dem Unfall bei Ludwigswinkel hatte das Auto zunächst zwei entgegenkommende Fahrzeuge gestreift und war dann frontal in einen dritten Wagen gekracht. Die Insassen dieses Autos - eine 58-jährige Frau und ein 68-jähriger Mann - starben noch am Unfallort. Die Insassen der anderen entgegenkommenden Autos erlitten erhebliche Verletzungen.

Laut Staatsanwaltschaft war der Mann außerorts zeitweise mit über 200 km/h und innerorts mit über 100 km/h unterwegs gewesen. Er sei «grob verkehrswidrig und rücksichtslos» in der sogenannten Ideallinie zum möglichst schnellen Fahren teilweise auch auf der Gegenfahrbahn gefahren. 

Angeklagter war mit Revision erfolgreich

Der Fahrer habe mit seiner Fahrweise seine Beifahrerin beeindrucken wollen, die ihn beim Fahren filmte, so das Gericht damals. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Gefängnis gefordert. Die Verteidigung hatte sich für eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren ausgesprochen.

Der Angeklagte hatte gegen seine Verurteilung Revision eingelegt - mit Erfolg. «Das Landgericht hat einen zumindest bedingten Gefährdungsvorsatz des Angeklagten weder hinreichend konkret festgestellt noch rechtsfehlerfrei belegt», hieß es in dem Beschluss vom Bundesgerichtshof. 

Prozesstermine bis Ende Mai anberaumt

Der Senat hob daher nicht nur den Schuldspruch und den Strafausspruch, sondern auch die vom Landgericht getätigten Feststellungen zum Tatgeschehen auf. Bis 21. Mai sind weitere Termine vorgesehen.

dpa

Bild: Der tödliche Raser-Prozess wird vor dem Landgericht Zweibrücken neu aufgerollt (Symbolbild) | David-Wolfgang Ebener/dpa

Berichterstattung regional und aktuell aus Koblenz und der Region Mittelrhein.

Datum: 22.04.2026
Rubrik: Lokales
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