
Lange Haftstrafe für Mord an Gerichtsvollzieher gefordert
Ein Gerichtsvollzieher wird bei einer Wohnungsräumung im östlichen Saarland erstochen. Für die Staatsanwaltschaft steht kurz vor Ende des Prozesses fest: Das war Mord.
Saarbrücken (dpa/lrs) -
Im Prozess um den Mord an einem Gerichtsvollzieher in Bexbach im Saarpfalz-Kreis hat die Staatsanwaltschaft elf Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Zugleich hält die Anklagebehörde den 42-Jährigen für vermindert schuldfähig. Er soll deshalb dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung für Straftäter untergebracht werden. Das Urteil in dem Fall, der bundesweit für Entsetzen sorgte, soll am Dienstag (11.8./9.30 Uhr) vor dem Landgericht Saarbrücken verkündet werden.
Der angeklagte Deutsche hatte den Ermittlungen zufolge den Gerichtsvollzieher im November 2025 mit einem Jagdmesser erstochen, als der 58-Jährige eine Zwangsräumung der Wohnung vollstrecken wollte.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind durch das Vorgehen bei der Tat die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe erfüllt. Die Verteidigung plädierte hingegen auf fünf Jahre Haft wegen Totschlags, forderte aber auch die Unterbringung in einer psychiatrischen Facheinrichtung. Die Nebenklage verlangte 13 Jahre Haft wegen Mordes und sieht es ebenfalls als notwendig an, dass der Mann dauerhaft in einer speziellen psychiatrischen Klinik untergebracht wird.
dpa
Bild: Die Staatsanwaltschaft hält den Angeklagten für vermindert schuldfähig. (Archivbild) | Laszlo Pinter/dpa
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