Pufferzone ausgeweitet – Regeln gegen Japankäfer

 

Pufferzone ausgeweitet – Regeln gegen Japankäfer

Die Pufferzone gegen den Japankäfer umfasst nun auch Teile der Verbandsgemeinde Rhein-Selz. Welche Regeln Betriebe und Privatpersonen beachten müssen.

Trier/Mainz (dpa/lrs) -

Der Japankäfer, nur einen Zentimeter groß, ist ein gefräßiger Schädling. Er befällt über 400 Pflanzenarten und kann insbesondere Wiesen, Rasenflächen, Zierpflanzen sowie Wein- und Obstbau stark schädigen. Um seine weitere Ausbreitung zu verhindern, hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) die Pufferzone um Teile der Verbandsgemeinde Rhein-Selz erweitert. Diese umfasst nun Bereiche der Stadt Mainz sowie der Verbandsgemeinden Bodenheim und Rhein-Selz, wie die ADD mitteilt. Die ADD reagierte damit auf Funde des Quarantäneschädlings in Hessen nahe der Landesgrenze.

Besondere Maßnahmen in der Pufferzone

In der Pufferzone gelten demnach für mindestens drei Jahre folgende Regeln:

  • Der Transport von Pflanzen mit Erde aus diesem Gebiet ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
  • Die Verbringung von Oberboden bis zu 30 Zentimetern Tiefe aus der Pufferzone ist ganzjährig untersagt.
  • Vom 1. Juni bis 30. September gilt ein grundsätzliches Verbot für das Verbringen von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege und unbehandelten Pflanzenresten aus der Pufferzone.
  • Betriebe, die mit Pflanzen arbeiten, müssen ihre Produktionsparzellen und Pflanzenbestände sowie deren Umgebung im Umkreis von 100 Metern überwachen.

Charakteristische Haarbüschel

Die Behörde bittet um Mithilfe. Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, sollte ihn einfangen, aufbewahren, fotografieren und die ADD informieren. Der Japankäfer hat einen metallischen glänzenden, grünen Kopf, braune Flügel und an jeder Hinterleibseite fünf weiße Haarbüschel sowie zwei weitere am Ende des Hinterleibs.

dpa

Bild: ADD erweitert Pufferzone wegen Japankäfer (Symbolbild). | Uli Deck/dpa

Alle Meldungen, aktuell und regional aus Koblenz und dem Mittelrhein-Gebiet auf tv-mittelrhein.de

Datum: 11.08.2026
Rubrik: Lokales
Das könnte Sie auch interessieren