
Tollwut bei Fledermaus nachgewiesen
Für die Bevölkerung besteht im Alltag nur ein sehr geringes Infektionsrisiko, da in der Regel kein Kontakt zu den scheuen und nachtaktiven Fledermäusen besteht. Trotzdem gibt es Vorsichtsmaßnahmen.
Koblenz (dpa/lrs) -
Bei einer verstorbenen Zwergfledermaus aus dem Rhein-Pfalz-Kreis ist das Fledermaustollwutvirus nachgewiesen worden. Es handelt sich nach Angaben des Landesuntersuchungsamtes um den ersten bestätigten Nachweis bei Fledermäusen in Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2010.
Für die Bevölkerung bestehe im Alltag aber nur ein sehr geringes Infektionsrisiko, da in der Regel kein Kontakt zu den scheuen und nachtaktiven Fledermäusen bestehe. Eine Übertragung auf den Menschen setzt nach Angaben der Experten einen direkten Kontakt mit einem infizierten Tier voraus.
Das könnte etwa durch Biss- oder Kratzverletzungen oder durch den Kontakt des Speichels mit Schleimhäuten oder frischen Wunden beim Menschen passieren. Wer Fledermäuse nicht anfasst und gebotenen Abstand hält, habe praktisch kein Ansteckungsrisiko, erklärte das Landesuntersuchungsamt.
Terrestrische Tollwut seit 2008 getilgt
Trotz der seltenen Nachweise des Fledermaus-Lyssa-Virus in Rheinland-Pfalz sei das kein außergewöhnliches Ereignis. Fledermaustollwut komme seit vielen Jahren in europäischen Fledermauspopulationen vor und werde im Rahmen der Tierseuchenüberwachung regelmäßig auch in anderen Teilen Deutschlands beobachtet. Sie unterscheide sich von der klassischen, terrestrischen Tollwut, die in Deutschland bei landlebenden Säugetieren seit 2008 als getilgt gilt.
Was die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises empfiehlt
- Geschwächte, verletzte, scheinbar tote oder sich auffällig verhaltende Fledermäuse dürfen niemals ungeschützt angefasst und aufgenommen werden. Verwenden Sie Arbeits- oder Gartenhandschuhe, wenn Sie ein Tier sichern wollen.
- Nach einem Biss, einer Kratzverletzung oder einem sonstigen direkten Kontakt mit einer Fledermaus soll die Wunde sofort gründlich mit Wasser und Seife gereinigt und umgehend ärztlicher Rat eingeholt werden. Zudem ist in solchen Fällen eine vorsorgliche Impfung (Tollwut-Postexpositionsprophylaxe) erforderlich. Die zuständigen Veterinär- und Gesundheitsämter sollten informiert werden.
- Auch Tierhalter sollten aufmerksam sein und Hunde sowie Katzen gegen Tollwut impfen lassen, um eine mögliche Infektion dieser tödlichen Erkrankung zu verhindern. Tollwut kann auch über illegale Hunde- oder Katzenimporte eingetragen werden.
- Bei Fragen zu Fledermäusen können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständigen Veterinärämter, Naturschutzbehörden oder an die Koordinationsstelle Fledermausschutz des NABU Rheinland wenden.
dpa
Bild: Geschwächte, verletzte, scheinbar tote oder sich auffällig verhaltende Fledermäuse dürfen niemals ungeschützt angefasst und aufgenommen werden. (Symbolbild) | Karl-Josef Hildenbrand/dpa
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