
Was Steuerzahler beachten müssen
Künftig müssen Überweisungsempfänger und IBAN zusammenpassen: Eine Änderung, die Konsequenzen hat für Steuerzahler in Rheinland-Pfalz.
Koblenz/Mainz (dpa/lrs) -
Steuerzahler in Rheinland-Pfalz müssen künftig den exakten Empfänger bei Überweisungen an das Finanzamt angeben. Wie das Landesamt für Steuern mitteilte, muss dieser «Finanzamt Idar-Oberstein» lauten. Andere Empfängernamen könnten für Verzögerungen oder Fehlüberweisungen sorgen.
Hintergrund ist, dass Banken ab dem 5. Oktober bei Überweisungen innerhalb der EU prüfen, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen.
dpa
Bild: Steuerzahler müssen künftig bei Überweisungen besonders aufpassen. (Symbolbild) | Fabian Sommer/dpa
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