
Hand abgeschlagen: Mann bekommt kein Schmerzensgeld
Ein folgenschweres Missverständnis im Wald: Mit einer Machete schlägt ein Mann einem anderen eine Hand ab. Anspruch auf eine Entschädigung hat der Verletzte nicht. Wie das Gericht das Urteil erklärt.
Ochtendung/Koblenz (dpa/lrs) -
Ein Mann fühlt sich bedroht und schlägt dem vermeintlichen Angreifer mit einer Machete eine Hand ab - Anspruch auf Schmerzensgeld hat der Verletzte laut einem Gericht aber nicht. Der Mann mit der Machete sei von einer Notwehrlage ausgegangen, auch wenn es sich objektiv gesehen nicht um eine solche gehandelt habe, urteilte das Landgericht Koblenz in einem Zivilprozess.
Es sei für ihn nicht erkennbar gewesen, dass es sich bei der gegen ihn gerichteten Waffe nur um eine Schreckschusswaffe gehandelt habe. «Er wähnte sich daher unter scharfen Beschuss und ist dadurch nachvollziehbar in eine gewisse Paniksituation geraten», hieß es in dem Urteil. Der verletzte Mann hatte 100.000 Euro Schmerzensgeld verlangt.
Gericht: Reaktion des Klägers nicht nachvollziehbar
Im Sommer 2020 waren sich die beiden Männer am Abend in einem Wald bei Ochtendung (Landkreis Mayen-Koblenz) begegnet. Der spätere Verletzte war mit seinem Auto unterwegs und nahm das Verhalten des anderen Mannes laut Mitteilung aus «objektiv nicht nachvollziehbaren Gründen» als aggressiv wahr. Er schoss mit seiner Schreckschusspistole aus der geöffneten Fahrertür heraus dreimal auf den Mann.
Zeugen kamen in einem weiteren Auto hinzu, der Schütze stieg aus seinem Wagen. Da der zuvor beschossene Mann weitere Schüsse befürchtete, schlug er mit seiner Machete in Richtung des vermeintlichen Angreifers. Dabei verletzte er diesen im Gesicht und schlug ihm die linke Hand ab. Diese konnte in einer Operation wieder angenäht werden.
dpa
Bild: Das Landgericht wies eine Klage auf Schmerzensgeld ab. | Thomas Frey/dpa
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