Tödlicher Geisterfahrer-Unfall: Haftstrafe für US-Soldaten

 

Tödlicher Geisterfahrer-Unfall: Haftstrafe für US-Soldaten

Bei dem Unfall in der Eifel starb eine junge Frau, zwei Mitfahrerinnen wurden schwer verletzt. Jetzt ist der Unfallverursacher verurteilt worden.

Trier (dpa/lrs) -

Nach einem Geisterfahrer-Unfall mit einer Toten und zwei Schwerverletzten ist ein US-Soldat zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Trier sah es als erwiesen an, dass der 24-Jährige Anfang Mai alkoholisiert in falscher Richtung auf der Autobahn 60 in der Eifel unterwegs war, als der der Crash passierte. Im anderen Auto starb die 23 Jahre alte Fahrerin. Ihre beiden 24 Jahre alten Mitfahrerinnen wurden schwer verletzt. 

Der US-Amerikaner habe sich der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung sowie der vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung schuldig gemacht, sagte die Vorsitzende Richterin Theresa Hardt. «Dies ist nicht wieder gutzumachen. - Sie haben sehr viel Leid über die hier anwesenden Nebenkläger gebracht», sagte die Richterin mit Blick auf Angehörige und Freunde der Opfer, die der Urteilsverkündung erschüttert folgten. 

Mit 1,6 Promille auf der falschen Fahrbahn

Zum Prozessauftakt hatte der Mann die Vorwürfe eingeräumt und sich bei den betroffenen Familien entschuldigt. Der US-Amerikaner ist auf der Air Base Spangdahlem im Eifelkreis Bitburg-Prüm stationiert. Nach einer Erklärung seines Anwalts hatte der 24-Jährige am Abend vor dem Unfall mit Kameraden Beförderungen gefeiert, die ihnen am Morgen angekündigt worden waren. Dabei hatten sie reichlich Alkohol getrunken.

An die genaue Fahrtroute konnte sich der Soldat, der zuletzt in der Flughafenfeuerwehr tätig war, nicht mehr erinnern. Er hatte laut Sachverständigem beim Unfall knapp 1,6 Promille Alkohol im Blut. Dass er sich trotz Warnungen von Kameraden betrunken ins Auto setzte, wertete das Gericht negativ. 

«Die unterste Grenze des noch Vertretbaren»

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag von Oberstaatsanwalt Wolfgang Bohnen. «Das ist die unterste Grenze des noch Vertretbaren», sagte Ralf Mathey, ein Anwalt der Nebenkläger. Ein anderer Anwalt der Opfer, Christian Schulzig, forderte «eine Strafe, die hart ist» und zweifelte an der Fahrlässigkeit. «Eine vorsätzliche Tötung konnten wir nicht nachweisen», sagte Richterin Hardt dazu. 

Der Verteidiger des Angeklagten, Christian Hölzer, hatte hingegen zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert und auf die Reue des jungen Mannes hingewiesen. Zudem werde er voraussichtlich unehrenhaft aus der Armee entlassen. 

«Nehmen Sie das Urteil nicht persönlich»

Hardt sagte, sie wisse, dass die Opfer ein härteres Urteil erwartet hätten. «Nehmen Sie das Urteil nicht persönlich», sagte die Vorsitzende Richterin zu den Hinterbliebenen. Das Urteil müsse sich im Rahmen der Gesetze bewegen. Es müsse «auch maßvoll bleiben». «Das Urteil kann nicht den Schmerz lindern.»

Eigentlich gibt Deutschland Ermittlungsverfahren gegen US-Soldaten an die US-Militärjustiz ab. Das sieht das Zusatzabkommen des Nato-Truppenstatuts so vor. Hier hat die Staatsanwaltschaft Trier aber anders entschieden.

Dieser Fall blieb bei den deutschen Ermittlern, um den drei deutschen Tatopfern beziehungsweise den Angehörigen eine Beteiligung am Strafprozess zu ermöglichen. Im US-Militärstrafrecht gibt es keine Nebenklage. 

Der US-Soldat befindet sich bislang im Gewahrsam der US-amerikanischen Streitkräfte in Spangdahlem. Er bleibt dort, bis das Urteil rechtskräftig geworden ist. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird die Strafe dann von der deutschen Justiz vollstreckt: Das heißt, der Mann kommt in ein deutsches Gefängnis.

dpa

Bild: Der US-Soldat muss sich vor dem Landgericht Trier verantworten. | Harald Tittel/dpa

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Datum: 26.11.2025
Rubrik: Lokales
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