
Zankapfel Ganztagsbetreuung
Dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule im nächsten Sommer greift, steht seit dem Jahr 2021 fest. Jetzt wird die Zeit für die Umsetzung offenbar knapp.
Mainz (dpa/lrs) -
Wenige Monate vor dem Start des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung in der Grundschule schlagen die GEW und die kommunalen Spitzenverbände Alarm. Der Bildungsgewerkschaft fehlt ein landesweites Konzept und eine Moderation für die Umsetzung des Betreuungsangebots in Rheinland-Pfalz:
«Wo wollen wir eigentlich hin mit dem Ganztag? Dieser Prozess fehlt uns komplett», kritisierte GEW-Vorstand Kathrin Gröning im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Die Spitzen des Städte- und Landkreistages sowie des Gemeinde- und Städtebunds fordern dringend Unterstützung des Landes für die Umsetzung des Rechtsanspruchs.
Rechtsanspruch gilt zu nächstem Schuljahr für die 1. Klasse
Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch. Bund und Länder haben sich auf eine schrittweise Einführung geeinigt. Ab dem kommenden Schuljahr greift die Regelung bei Kindern der 1. Klasse, ab 2029/2030 dann bei allen Jahrgangsstufen im Grundschulbereich. Bis Ende des Jahrzehnts soll für jedes Kind ein Platz mit einer Förderung von 40 Wochenstunden vorhanden sein.

Ab dem Schuljahr 2029/2030 soll der Rechtsanspruch dann bei allen Jahrgangsstufen im Grundschulbereich gelten. (Archivbild) | Christian Charisius/dpa
In Rheinland-Pfalz sei kein einheitliches System der Ganztagsbetreuung vorhanden. Es gebe wenige verpflichtende Systeme, dafür viele Schulen, die mit freiwilligen Angeboten agierten. Dazu kämen die Hort-Strukturen. «Dieser Blumenstrauß ist kunterbunt, regional sehr verschieden und landesweit nicht sauber im Monitoring», kritisierte Stefan Jakobs vom dreiköpfigen GEW-Vorstandsteam.
Unterschiedliche Elternwünsche
Das jeweilige Angebot der Ganztagsbetreuung hänge in Rheinland-Pfalz auch stark vom Standort der Schule, von den Möglichkeiten einer lokalen Kooperation sowie den jeweiligen Wünschen der Eltern nach entweder verlässlichen Strukturen oder großer Flexibilität ab. Eine Moderation, wie diese unterschiedlichen Systeme mit dem künftigen Rechtsanspruch in Einklang gebracht werden sollten, gebe es aber nicht, bemängelten Gröning und Jakobs.
Eine Regelung aus einem Guss wäre aber auch für die Beschäftigten in der Ganztagsbetreuung wichtig. Derzeit gebe es viele Kräfte auf Honorarbasis und mit befristeten Arbeitsverhältnissen mit insgesamt niedriger Bezahlung. Mit dem Rechtsanspruch seien auch Weiterbildungen und Qualifizierungen nötig, ergänzte Vorstandsmitglied Christiane Herz.
Kommunen fordern Unterstützung vom Land
Städte, Gemeinden und Kreise arbeiteten mit großem Engagement an der Umsetzung des Rechtsanspruchs. «Dennoch ist die flächendeckende Erfüllung inklusive Ferienzeiten ab August 2026 aus unserer Sicht nicht möglich», sagten Lisa Diener, geschäftsführende Direktorin Städtetag, ihr Amtskollege vom Landkreistag Andreas Göbel sowie Moritz Petry, Vorstandsmitglied Gemeinde- und Städtebund, auf dpa-Anfrage.

Die Kommunen fordern finanzielle Unterstützung vom Land für die Umsetzung des Rechtsanspruchs. (Archivbild) | Monika Skolimowska/dpa
Entscheidend sind nach ihren Angaben drei Problembereiche: Finanzierung, Personal- und Fachkräftemangel sowie bauliche Anforderungen. Für den Ausbau der Ganztagsangebote brauche es zusätzliche Räume wie Mensen und Aufenthaltsbereiche. Vielerorts fehlten dafür Planungs- und Baukapazitäten. Besonders kritisch bleibe aber die Personalfrage. Für Betreuung während der Schulzeit und in den Ferien fänden die Kommunen kaum ausreichend Fachkräfte.
Die kommunalen Spitzenverbände forderten von der Landesregierung die Übernahme des kommunalen Eigenanteils bei den Investitionen von 30 Prozent. Für den Ausbau des Rechtsanspruchs würden Kantinen, Aufenthaltsräume und Bewegungsflächen benötigt. Außerdem sollte es die vollständige Weiterleitung der Bundesmittel für den laufenden Betrieb an die Kommunen geben.
Bildungsminister ist zuversichtlich
Bildungsminister Sven Teuber (SPD) sieht Rheinland-Pfalz dagegen für den Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in der Grundschule gut vorbereitet. Für den Start zum kommenden Schuljahr 2026/27 werde von einer Nachfrage von rund 60 Prozent der Erstklässler ausgegangen, sagte Teuber der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Da bei den ursprünglichen Planungen von einem höheren Bedarf ausgegangen worden sei, sei Rheinland-Pfalz auf einem guten Weg.

Die Bildungsgewerkschaft GEW ist nicht zufrieden mit der Planung für den Ganztagsanspruch in der Grundschule. (Archivbild) | Julian Stratenschulte/dpa
Die Stärke von Rheinland-Pfalz seien die vielfältigen Betreuungsangebote, sagte der Bildungsminister. Es gebe die Ganztagsbetreuung sowohl in Angebotsform als auch verpflichtend, die offene Ganztagsschule im Rahmen der betreuenden Grundschule sowie die Betreuung im Hort. Durch diese vielfältige Struktur gebe es eine höhere Akzeptanz überhaupt für Ganztagsförderung im Land. In Rheinland-Pfalz werde von einer jährlichen Steigerung der Nachfrage von eineinhalb Prozent ausgegangen.
Rund 1.000 Grundschulen in Rheinland-Pfalz
Die Ganztagsschulen in verpflichtender Form würden immer stärker nachgefragt. Es gebe gezielt aus mehreren verschiedenen Schulformen Anfragen. Für das kommende Schuljahr lägen bereits 17 Optionen für eine Ganztagsschulerrichtung vor, berichtete Teuber.
In Rheinland-Pfalz gibt es knapp 1.000 Grundschulen. Im laufenden Schuljahr 2025/26 bestehen laut Bildungsministerium an insgesamt 666 Standorten Ganztagsschulen in Angebotsform. Davon sind 357 Grundschulen. Die Zahl der Ganztagsschulen in verpflichtender Form beläuft sich demnach auf 107 im laufenden Schuljahr, darunter 10 Grundschulen.
dpa
Bild: Die Umsetzung des Rechtsanspruchs startet zunächst nur in der 1. Klasse. (Archivbild) | Uwe Anspach/dpa
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