
Verfassungsgerichtshof lehnt Eilantrag von AfD ab
Der rheinland-pfälzische Landtag will das Parlament vor Verfassungsfeinden schützen. Die AfD-Fraktion ist dagegen vor Gericht gezogen. Eine erste Entscheidung gibt es jetzt.
Koblenz/Mainz (dpa/lrs) -
Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz hat einen Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion gegen eine Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetz abgelehnt. Die grundsätzliche Entscheidung im sogenannten Normenkontrollverfahren steht aber noch aus, wie der VGH in Koblenz mitteilte.
Gesetzesänderung des Landtags soll Parlament schützen
Der Landtag hatte im vergangenen Juli zum Schutz des Parlaments vor potenziellen Verfassungsfeinden mit einer Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes die Möglichkeit geschaffen, verfassungsfeindlichen Mitarbeitern von Abgeordneten oder Fraktionen staatliche Gelder zu streichen – und zwar dann, wenn die einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht zustimmen oder ihnen Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen wird. Bei dieser wird unter anderem auf Informationen des Verfassungsschutzes oder des Landeskriminalamtes zurückgegriffen.
Entscheidung im Grundsatz steht noch aus
Diese Gesetzesänderungen verstoßen nach Ansicht der AfD gegen die Landesverfassung, deshalb hatte sich die Fraktion Ende vergangenen Jahres an den VGH gewandt, der darüber im Hauptsacheverfahren noch nicht entschieden hat.
Eilantrag nach Überprüfung eines Mitarbeiters
Mit ihrem Eilantrag vom 23. Februar wollte die AfD-Fraktion erreichen, dass die neue Regelungen bis zu der Entscheidung ausgesetzt werden. Der Landtag hatte wenige Tage zuvor einem Mitarbeiter eines Abgeordneten und der Fraktion mitgeteilt, dass aufgrund über ihn gewonnener Informationen bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung beabsichtigt sei, seine Unzuverlässigkeit festzustellen. Vor einer endgültigen Entscheidung habe der Mitarbeiter aber die Möglichkeit, sich persönlich dazu zu äußern.
dpa
Bild: Der Verfassungsgerichtshof lehnte den Eilantrag der AfD ab. (Archivbild) | Andreas Arnold/dpa
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