Keine Ermittlungsverfahren wegen Beurlaubungspraxis

 

Keine Ermittlungsverfahren wegen Beurlaubungspraxis

Die Beurlaubungspraxis von Staatssekretären in Rheinland-Pfalz hat der Rechnungshof 2022 beanstandet. Die Staatsanwaltschaft Mainz sieht keinen Handlungsbedarf.

Mainz (dpa/lrs) -

Die Beurlaubungspraxis der Landesregierung von Staatssekretären zieht kein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz nach sich. Ein Anfangsverdacht für eine Untreue bestehe nicht, erklärte die Behörde. Die Beurlaubung beamteter Staatssekretäre und die Anerkennung der Sonderurlaubszeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten seien keine strafrechtlich relevanten Pflichtverletzungen. Deswegen werde davon abgesehen, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Der Rechnungshof von Rheinland-Pfalz hatte in seinem Jahresbericht 2022 kritisiert, dass Staatssekretären dreier Ministerien Sonderurlaube von 13 Monaten bis zu zehn Jahren oder unbefristet gewährt worden waren. Die Möglichkeit der Staatssekretäre - die andere Aufgaben übernommen hatten - zur Rückkehr in ihr Amt sei nicht vorgesehen gewesen. Weil die Landesregierung die politischen Beamten nicht in den einstweiligen Ruhestand versetzt habe, hätten sich deren Versorgungsbezüge im Einzelfall um bis zu 49.000 Euro jährlich erhöht.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hatte erklärt, sie halte ihre Personalpolitik bei der Beurlaubungspraxis von Staatssekretären für rechtlich gedeckt und wolle daran festhalten. Die Freien Wähler hatten dagegen ein Gutachten in Auftrag gegeben, nach dem es Anhaltspunkte für den Tatbestand der Untreue in einem besonders schweren Fall gebe. Die Partei kündigte danach an, das Gutachten der Staatsanwaltschaft zu übergeben, damit diese prüfe, ob sie Ermittlungen aufnehme. 

Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wollen die Freien Wähler nun Rechtsmittel einlegen.

dpa

Bild: Die rechtlichen Auffassungen der Landesregierung und der Freien Wähler sind unterschiedlich. (Archivbild) | Michael Brandt/dpa

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Datum: 04.03.2026
Rubrik: Lokales
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