
Höhere Hürden für Untersuchungsausschüsse
Erneut prasseln die gegensätzlichen Argumente in der Debatte um die Verfassungsänderung aufeinander. Die Freien Wähler stellen sich im Landtag an die Seite der AfD.
Mainz (dpa/lrs) -
Die Änderung der rheinland-pfälzischen Verfassung für höhere Hürden zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist auf der Zielgeraden. Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen begründeten ihren Gesetzentwurf im Mainzer Landtag damit, das Parlament vor Missbrauch, einer Blockade und parteipolitischer Selbstdarstellung schützen zu wollen.
Die AfD-Fraktion kritisierte dagegen, die drei Fraktionen wollten das Wahlergebnis mit einer erstarkten AfD nicht akzeptieren. Es gebe keine Sachargumente für eine neue Regelung der notwendigen Stimmenzahl für Untersuchungsausschüsse. Auch die Freien Wähler sprachen sich gegen eine Änderung der Landesverfassung aus.
Regelung wie im Bund
In Rheinland-Pfalz sollen wie im Bundestag und mehreren anderen Bundesländern künftig nicht mehr 20 Prozent, sondern 25 Prozent der Abgeordneten für das Einsetzen eines Untersuchungsausschusses nötig sein. Hintergrund ist, dass die AfD nach der Landtagswahl künftig 24 Sitze und damit nach der bestehenden Regelung eine eigene Mehrheit für die Einsetzung eines solchen Gremiums im Parlament haben würde.

Eine Änderung der Landesverfassung ist für höhere Hürden zum Einsetzen von U-Ausschüssen nötig. (Symbolbild) | Andreas Arnold/dpa
Redner von Union, Sozialdemokraten und Grünen bekräftigten im Landtag ihre Befürchtung, dass die AfD als größte Oppositionsfraktion dann den neuen Mainzer Landtag durch zahlreiche Untersuchungsausschüsse in seiner Arbeit blockieren könnte. Es gebe keinerlei Beweise für Missbrauchsverfahren, hielt dem die AfD-Fraktion dagegen. Die Oppositionsfraktion will einen Untersuchungsausschuss zur Corona-Politik einrichten.
Schärfstes Schwert der Opposition
Ein Untersuchungsausschuss gilt als das schärfste Schwert der Opposition. In der neuen Wahlperiode wird es nun wohl gar keinen geben, da die politischen Differenzen zwischen der AfD und den Grünen als einziger weiterer Oppositionsfraktion zu groß sind.
Die konstituierende Sitzung für den neuen rheinland-pfälzischen Landtag ist für den 18. Mai vorgesehen. Der Grund dafür, dass das alte Parlament noch kurz vor diesem Termin zusammenkommt, liegt an der Befürchtung, dass die AfD dann gleich bei der ersten Sitzung des neuen Landtags einen U-Ausschuss beantragt.
Namentliche Abstimmung
Am 6. Mai soll die finale Entscheidung für die höheren Quoren im Parlament fallen. Die AfD-Fraktion will dafür eine namentliche Abstimmung im rheinland-pfälzischen Landtag beantragen.
dpa
Bild: Einen Untersuchungsausschuss wird es in der neuen Legislaturperiode voraussichtlich nicht geben. (Archivbild) | Arne Dedert/dpa
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