
Bewaffnet auf dem Weihnachtsmarkt: Keine Folgen für Soldaten
Schusswaffen zwischen Glühwein und gebrannten Mandeln: Damit sorgte die Bundeswehr ungewollt für Negativschlagzeilen. Aber ist es auch strafbar? Darüber entschied nun die Justiz.
Zweibrücken (dpa/lrs) -
Für zwei Bundeswehrsoldaten aus der Pfalz hat der bewaffnete Besuch des Weihnachtsmarkts kein juristisches Nachspiel. Das teilte die Staatsanwaltschaft Zweibrücken mit. Eine Polizeistreife hatte die beiden weihnachtlich verkleideten Männer im Dezember an einem Stand der Bundeswehr in Zweibrücken festgestellt.
Nach einem Gespräch mit dem Vorgesetzten wurden drei Waffen, eine davon geladen, zurück zur Kaserne transportiert. Die geladene sogenannte Sicherungswaffe ist der Bundeswehr zufolge Vorschrift.
Die Anklagebehörde habe den Sachverhalt geprüft und von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mangels Anfangsverdachts abgesehen, teilte ein Sprecher mit. «Maßgeblich war insoweit, dass ein hinreichender Bezug zu den dienstlichen Tätigkeiten der Bundeswehr vorlag, sodass ein waffenrechtlicher Verstoß nicht vorlag.» Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. Der Kommandeur der Niederauerbach-Kaserne Zweibrücken hatte den Vorfall bedauert.
dpa
Bild: Die Behörden prüften, ob vonseiten der Soldaten ein strafrechtlicher oder ordnungsrechtlicher Verstoß vorliegt. (Symbolbild) | Sebastian Gollnow/dpa
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