
Gericht: Endgültig keine Anklage wegen Ahrtalflut
Mindestens 135 Menschen starben bei der Flutkatastrophe im Ahrtal, die Ermittlungen wurden eingestellt. Ein Ehepaar kämpft um juristische Konsequenzen – und erfährt einen Rückschlag.
Koblenz (dpa/lrs) -
Hinterbliebene der Flutkatastrophe im Ahrtal sind vor dem Oberlandesgericht Koblenz mit dem Antrag gescheitert, doch noch eine Anklage wegen Fehlern und Versäumnissen im Krisenmanagement zu erzwingen. Dabei ging es vor allem um den ehemaligen Ahr-Landrat Jürgen Pföhler (CDU). Die Ermittlungen gegen ihn waren zuvor eingestellt worden.
Die Eltern eines Opfers der Ahrtal-Flutkatastrophe, Ralph und Inka Orth, hatten Pföhler und dem damaligen technischen Einsatzleiter des Landkreises fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen, wie das Gericht mitteilte. Mit ihrem im November 2025 eingereichten Klageerzwingungsantrag wollten sie erreichen, dass Pföhler und ein weiterer Mitarbeiter der Technischen Einsatzleitung doch noch angeklagt werden. Nach Angaben ihres Anwalts Christian Hecken geschah dies stellvertretend für 135 Tote und 777 Verletzte.
Was war geschehen?
Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 starben in Rheinland-Pfalz 136 Menschen, 135 davon im Ahrtal und ein Mensch im Raum Trier. Eine Person aus der Ahr-Region gilt weiter als vermisst. Bei der Flut starb auch die damals 22-jährige Johanna, die Tochter der Orths.
Das Ermittlungsverfahren gegen Pföhler und einen weiteren Mitarbeiter wurde Mitte April 2024 eingestellt. Eine dagegen gerichtete Beschwerde von Hinterbliebenen wies die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz im Oktober des vergangenen Jahres zurück. Daraufhin wandten sich die Antragsteller an das Oberlandesgericht. Gegen dessen Entscheidung ist kein Rechtsmittel mehr möglich. Allerdings kann noch Verfassungsbeschwerde eingelegt werden.
dpa
Bild: Das Ehepaar Orth kämpft für juristische Konsequenzen, nachdem ihre Tochter in der Ahrtalflut gestorben ist. (Archivbild) | Thomas Frey/dpa
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