Keine Ermittlungen nach Neigels Anzeigen zu Corona-Regeln

 

Keine Ermittlungen nach Neigels Anzeigen zu Corona-Regeln

Sängerin Julia Neigel hatte mehrere Strafanzeigen gegen Corona-Regelungen eingereicht. Die Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass für Ermittlungen gegen Ministerinnen und Richter.

Görlitz (dpa) -

Sängerin Julia Neigel (60) ist mit mehreren Strafanzeigen gegen sächsische Regelungen in der Corona-Zeit gescheitert. Es werden keine Ermittlungen eingeleitet, teilte die Staatsanwaltschaft Görlitz mit. Bei der Prüfung hätten sich keine Anhaltspunkte für Straftaten der angezeigten Staatsministerin, deren Staatssekretärin und sieben Richter des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen ergeben.

Die Musikerin hatte in diesem Frühjahr zunächst sieben Richter des Oberverwaltungsgerichts und später Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping und deren Staatssekretärin Dagmar Neukirch (beide SPD) angezeigt. Den Richtern hatte Neigel Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, Betrug, Untreue und Urkundenfälschung vorgeworfen, den Politikerinnen Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat in Verbindung mit Betrug.

Neigel klagte gegen 2G-Regelungen für Kultureinrichtungen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hatte im Februar eine Klage Neigels gegen die sächsischen 2G-Regelungen für Kultureinrichtungen zurückgewiesen. Das OVG ließ keine Revision gegen sein Urteil zu. 2G stand während der Pandemie für geimpft oder genesen.

Neigel wurde 1988 mit ihrer Band mit dem Song «Schatten an der Wand» bekannt, damals unter dem Namen Jule Neigel. Sie argumentiert, dass sie durch abgesagte Konzerte während der Corona-Zeit in eine existenzbedrohende Lage gebracht worden sei. Die 60-Jährige lebt in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz).

dpa

Bild: Keine Ermittlungen nach Julia Neigels Anzeigen zu Corona-Regeln gegen Ministerin und Richter. (Archivbild) | Robert Michael/dpa

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Datum: 07.07.2026
Rubrik: Lokales
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