Gericht: AfD darf Sommerfest im Dorfgemeinschaftshaus feiern

 

Gericht: AfD darf Sommerfest im Dorfgemeinschaftshaus feiern

Ein AfD-Gemeindeverband stellt vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes einen Eilantrag für sein Sommerfest. Damit hat er Erfolg.

Saarlouis/Gersheim (dpa/lrs) -

Der AfD-Gemeindeverband Gersheim bekommt für sein Sommerfest Zugang zum Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde im Saarpfalz-Kreis. Das hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes beschlossen und damit einem Eilantrag des Gemeindeverbandes stattgegeben. 

Das Gericht begründete die Entscheidung unter anderem damit, dass die Veranstaltung dem Widmungszweck entspreche und es für den hilfsweise beantragten Termin noch Kapazitäten gebe. Die Beteiligten können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes einlegen.

dpa

Bild: Das Verwaltungsgericht war der Auffassung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt seien. (Symbolbild) | Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa

Berichterstattung regional und aktuell aus Koblenz und der Region Mittelrhein.

Datum: 17.07.2026
Rubrik: Lokales
Das könnte Sie auch interessieren